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Regest: R. meldet, dass ihm in einem „öffentlichen Hause“ ein Referendarius Woltersmann unhöflich angesprochen und gesagt habe, die Entrichtung des Eintrittsgeldes gebe ihm das Recht, I. „und jeden anderen individuellen Künstler auf dem Theater, verdient oder unverdient, zu insultieren“. Auf R.s Entgegnung habe der Referendarius im Zorn die Gesellschaft verlassen und angekündigt, er werde ihn bei seinem nächsten Auftritt „auspochen lassen“.
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