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Regest: Die Lage der Kasse erlaube nicht, dass I. beim Kauf von Manuskripten freie Hand habe. I. könne Manuskripte nur nach ihrem Ertrag vergüten, das sei von der Anzahl der Vorstellungen abhängig. Für den Reiherbusch könne die Kasse 8 Friedrich d'or geben, bei Erfolg erhalte R. mehr. Künftig könne sich I. nicht mehr zu Gründen der Nichtannahme von Stücken äußern. Das mache kein Theater. I. erginge es ebenso, auch ihm werde nur geantwortet, dass man jetzt das Stück nicht ankaufen wolle. I. tue es leid, dass er sich in Bezug auf den Reiherbusch nicht gleich entschieden geäußert habe. Es sei sein Schicksal, dass er mit den Dingen, die er tue, fühle. — Das englische Stück könne nicht aufgeführt werden, weil der letzte Akt abfalle und das Berliner Publikum von allem bestimmte Gründe verlange. Das Berliner Theater habe nicht den leichten und doch präzisen Vortrag, der das Matte belebe und Lücken ausfülle.

Zitierhinweis

An Friedrich Eberhard Rambach. Berlin, 22. Januar 1800. Mittwoch (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 10 vom 28.08.2020. URL: https://iffland.bbaw.de/v10/A0000032


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