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Regest: I. sendet die gewünschten Kleidungsstücke zu, aber er sei gezwungen hinzuzufügen, dass er nach der erlassenen Verordnung, weiterhin nicht mehr wage, Kleidungsstücke aus der Garderobe zu verleihen. Der Baron von der Reck verfüge über zwei Garderoben, die der komischen Oper und die der großen Oper. Beide werden fast nicht genutzt, I.s Bediente seien hingegen täglich ohne Ausnahme beschäftigt. Eine Unpässlichkeit hindere I., die Einladung zu dem Schauspiel anzunehmen.

Zitierhinweis

An Victor Louis Charles de Riquet Comte de Caraman. Berlin, 19. April 1799. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 1 vom 11.08.2017. URL: https://iffland.bbaw.de/v1/A0003083


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