Promemoria in Betreff der Vereinigung des Berliner Nationaltheaters und der
Königlichen Oper. Berlin, 4. April 1810. Mittwoch
Promemoria in Betreff der Vereinigung des Berliner Nationaltheaters und der
Königlichen Oper. Berichtet wird über erste Ergebnisse der Zusammenlegung beider
Häuser: Der erste Verdruss mit den trägen und aufgeblähten Opernhaus
Personen sei überstanden. Weitere Ausführungen über die
Zusammenlegung der beiden Orchester und des
Balletts. Das Hinzukomen des
Corps de Ballet ist ein Vergnügen welches Sr. Majestät Ihrer Residenz schenken, indem Sie großmüthig die
Besoldung desselben übernimmt. - Klage über die Mitglieder der
Königlichen Kapelle, die auf die Mitglieder des Orchesters des Nationaltheaters
herabsehen würden, undiszipliniert seien und nicht zu den Proben, die beim Nationaltheater mit großem Ernst
abgehalten würden, erscheinen. Die Aufführungen von Iphigenia, Sargines, Armide, Aline im
Nationaltheater seien in der Ausführung von ebendem Wert wie die deutschen
Opern, die im Opernhaus gegeben werden sollen. I. sehe Probleme, dass die
Königliche Kapelle bisher nur vier Monate anwesend sein müsse und acht Monate
abwesend sein könne. - I. sei der Meinung, dass Kapelle und Orchester unter
einer Direktion stehen sollten. Überhaupt sei es notwendig, die Vollmacht
der Direktion über das gesamte Opern und MusikPersonale zu
haben.