Bemerkungen zu den Anordnungen in Betreff der Ausgestaltung des Nationaltheaters zum Maskenball am 12. März 1804. Berlin, 17. Februar 1804. Freitag

Bemerkungen zur Ausgestaltung des Nationaltheaters zum Maskenball am 12. März 1804: 1. Bedenken wegen Feuergefahr der Girlande, die alle Kronleuchter verbinden soll. 2. Bestätigung der pünktlichen Fertigstellung aller von Langhans angeordneten Aufträge. 3. Was die Direktion zusätzlich zu den von Langhans geforderten Baumaßnahmen anschafft, wird gegen einen Mitzins überlassen. 4. Die Herren Entrepreneurs mieten das gesamte Lokal des Nationaltheaters mit Küche auf zwei Tage. 5. Der große Saal und Nebenzimmer wird am 10. März eingeräumt, die Küche, wenn erforderlich früher. 6. Am 14. März um 10:00 Uhr ist alles, was wegen des Festes ins Haus gebracht worden ist, ausgeräumt. 7. Die Bühne und das Parterre müssen am 13. zurückgebaut sein. 8. Wegen des Festes kann zwei Tage nicht gespielt werden. Dazu ist die Bewilligung des Königs nötig. Für den Ausfall müssen die Entrepreneurs 712 Taler zahlen. 9. In Berlin kann das Schauspiel an einem Sonntag nicht ohne Missfallen ausfallen. 10. Der Ausfall betrifft besonders die Abonnenten. 11. Die Missstimmung wird bei denen, die an dem Fest nicht teilnehmen können, um so größer sein. 12. Ein Mittel, um keine Missstimmung aufkommen zu lassen, wäre, am 11. und 12. März im Opernhaus zu spielen. Die Entrepreneurs müssten den König um Erlaubnis bitten. Kann das geschehen, muss der Baron von der Reck die notwendige Verfügung erteilen. In diesem Fall entfällt die Zahlung an die Theaterkasse. 13. Die Unkosten, ausser für das, was die Direktion anfertigen lässt, belaufen sich ungefähr auf 2557 Taler und 21 Groschen. Die Rechnungen werden den Entrepreneurs vorgelegt werden. 14. Daraus ergibt sich der Mietzins. 15. Die Kosten der Beleuchtung werden von Herrn Glatz besonders berechnet werden. 16. Wegen der Abonnenten erwarte man eine baldige Entscheidung darüber, ob die Vorstellungen am 11. und 12. März ausfallen werde, oder ob im Opernhaus gespielt werden könne.

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* nicht vollständig edierte Akte