Memoire über die Pensionen der Schauspieler für Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 24. Januar 1803. Montag

Die Schauspieler sparten selten ihren Unterhalt für das Alter. Die, welche mit der reinen Besonnenheit des sparsamen Hauswirts gediehen, seien nicht mit der glücklichen Unbesonnenheit begabt, welche aus der Reibung der Elemente entstehe, woraus der Künstler hervorgehe. Die Blüte des Künstlers beginne im Alter von zwanzig Jahren und habe in der Regel nach 30 Dienstjahren alle Früchte hervorgebracht. Gedächtnisfähigkeit und Reizbarkeit würden abnehmen. Der eigentliche Künstler, der Leidenschaften nicht nur erzähle, sondern darstelle, sei nach I.s Überzeugung nach zwanzig Dienstjahren pensionsfähig und habe nach dreißig Dienstjahren ein Pensionsrecht. Bisher bestünden in Deutschland folgende Pensionsanstalten für Schauspieler: 1.) In Hamburg habe die dortige Privatunternehmung aus der Einnahme von Vorstellungen und aus Beiträgen der Mitglieder eine Kasse errichtet, woraus je nach Dienstjahresstufen Pensionen gezahlt würden. 2.) In Stuttgart habe der Herzog von Württemberg acht bedeutenden Mitgliedern eine Pension, die aus der Generalkasse gezahlt werde, zugesprochen. 3. In Mannheim habe der verstorbene Kurfürst mehreren Mitgliedern für Mannheim oder München Dekrete auf Pension in Höhe der halben Besoldung erteilt. 4.) In München habe der jetzige Kurfürst nach zwanzig Dienstjahren eine Pension in Höhe der halben Besoldung zugesichert. 5.) In Wien erhielten die Schauspieler des Hoftheaters nach zehn Dienstjahren ein Drittel und nach zwanzig Dienstjahren die Hälfte der Besoldung. Nach fünfzig Jahren erhalte man die ganze Besoldung und die Erhrenmedaille, welche gerade der preußische in Halberstadt gebürtige Untertan Schauspieler Müller, erhalten habe. Jede Witwe, sie sei Schauspielerin oder nicht, erhalte jährlich 300 Gulden und jedes Kind bis zu seiner Großjährigkeit jährlich 100 Gulden. Was das Berliner Theater betreffe, so hätten der verstorbene König und FW III. keinen, der dienstunfähig geworden sei, ohne Gnadengehalt entlassen. Vor allem aber habe FW III. den Überschuss der Theaterkasse zum Pensionsfond erklärt. Es sei verzeihlich, dass FW III. jetzt ein Pensions-Reglement auf diesen Fond, der aus den Kräften seiner Tätigkeit gedeihen solle, fordere. Sollten aber die Pensionen allein von den Zinsen des Fonds gezahlt werden, würde er nicht ausreichen. Die Theaterkasse habe bisher ca. 2881 Taler gezahlt. Im neuen Hause würde der Kassenüberschuss jedoch größer werden. Weiterhin schlage I. vor, im neuen Konzertsaal auf Kosten und Gewinn der Direktion und unter Aufsicht der Polizei geordnete Bälle mit Maskenrecht abhalten zu können. Die veranschlagten Einnahmen von 3000 Taler würden den Pensionsfond konsolidieren. Seit der König dem neuen Theater einen wachhabenden Offizier gegeben habe, hätte sich kein öffentlicher Vorfall ereignet, was doch vorher fast alle Woche der Fall gewesen sei. - Dienstunfähigkeit sei bei folgenden Kriterien gegeben: 1.) Jede unverschuldete Verstümmlung des Körpers und jedes unaufhaltsame Sichtum, ohne Rücksicht auf Dienstjahre. 2.) Völliger Gedächtnismangel. 3.) Mangel an Gehör, Blindheit und Veränderung des Sprechorgans. 4.) Verlorene Stimme für den Gesang. In Betreff des Pensions-Quantums schlage I. die halbe Besoldung bis zwanzig Dienstjahre und für das, was darüber hinausgehe zwei Drittel der Besoldung vor. Weiterhin schlage I. vor, jedes Jahr mit Überreichung des Etats eine Beurteilung jedes Schauspielers zu liefern. Die Beurteilung dürfe nicht die Moralität und das häusliche Leben berühren, sondern nur das positive oder negative Engagement als Schauspieler (Starrsinn, Nachlässigkeit, Fleiß, Fortschritte der Bildung, Ordnung, Aufopferung für das Ganze). Diese Betragensliste solle bei der Festlegung der Höhe der Pension zurate gezogen werden. - Die größten Feinde des Theaters seien Feuer und Krieg. Daran habe I. bei seinen Überlegungen zum Pensionsfonds gedacht. Wegen der Feuergefahr habe I. sorgfältige Vorsichtsmaßnahmen getroffen, auch sei das Theater in die Feuersozietät eingetreten. Sollte es Krieg geben, so würden sich die Einnahmen allerdings verringern. In diesem Fall müsse sich die Direktion beschränken und weniger glänzende Vorstellungen geben. Das kleine zweimal bombardierte Mannheim habe seine Bühne erhalten können.

Reskript in Betreff der Liebhabertheater. Berlin, 16. Februar 1803. Mittwoch

Reskript in Betreff der Liebhabertheater an das Polizeidirektorium. In den letzten Jahren seien vermehrt Liebhabertheater entstanden. Um Missbräuche einzuschränken, dem Interesse der Nationaltheaterkasse nicht zu schaden und um die Jugend vor nachteiligen Folgen der Moralität zu bewahren, da ihr Hang zur theatralischen Darstellung ihre Hauptbestimmung für das bürgerliche Leben vernachlässige, sollen die schon bestehenden Reglungen ergänzt werden. 1. In einem Haus, in welchem eine öffentliche Wirtschaft getrieben wird, dürfe keine Privatkomödie aufgeführt werden. 2. Von den Zuschauern einer Privatkomödie dürfen kein Eintrittsgeld und keine Unterhaltungskosten genommen werden. 3. Personen, welche unter der Gewalt eines Vaters, Vormunds, Lehr- und Dienstherren stehen, ist die Mitwirkung an einer Aufführung nur mit Einwilligung des Vorgesetzten gestattet. 4. ist es (nach der bestehenden Verordnung von 1791) nicht erlaubt, den Saal eines Privathauses zu mieten. (In diesem Zusammenhang werden die in gemieteten Räumen spielenden Privattheater Urania und Minerva genannt.) Dagegen solle fernerhin erlaubt sein, dass sich eine Gesellschaft von Freunden und Bekannten zu einzelnen theatralischen Vorstellungen in einem Privathaus vor eingeladenen Zuschauern vereinigt. Die Bestimmung solle nicht in den öffentlichen Blättern, sondern den betreffenden Liebhabertheatern direkt bekannt gemacht werden. Das gelte auch für die Gesellschaft Minerva, die das Theater im Palais der Gräfin Lichtenau für drei Monate gemietet habe.

Bemerkungen zur Dekoration zum dem Stück Das Labyrinth. Berlin, März (?) 1803

Bemerkungen darüber, wie die Feuergefahr, die von der Dekoration des Vulkans am Schluss des Stücks Das Labyrinth ausgeht, vermieden werden könne, indem eine andere Dekoration von Verona entworfen werde. Dazu wird in den Bemerkungen die Handlung des Stücks genau analysiert und bildhaft in die Dekoration umgesetzt: Im zweiten Akt des Stücks will Pamina, die von der Königin der Nacht auf den Mond versetzt worden ist, auf die Erde fliehen. Das Bühnenbild stellt hohe Berge und den Mond dar. In den Bemerkungen geht es um die Art und Weise, wie die anfangs im ruhigen Zustand befindliche Atmosphäre zwischen Mond und Erde allmählich aus dem Gleichgewicht kommt und durch den Kampf der Elemente in große Unordnung gerät. Dabei müssten Bewegungen der Luft, des Wassers, des Feuers dargestellt werden: Dadurch daß die Elemente in ihrem Gleichgewicht gestört sind, werden diese einzeln in Masse sichtbar. Man sieht also das Element des Feuers in Masse und in Bewegung, ferner die Luft ebenfalls in Bewegung die Luft verdichtet sich dadurch zu Wolken und Nebel. Auch das Wasser gehört in diese Decoration. Von dieser Decoration führt das Stück den Titel: der Kampf der Elemente. Alle diese Elemente, welche wie im Chaos aus ihrem Gleichgewicht gekommen, kämpfen gleichsam gegen die Flucht der Pamina und setzen sich ihrem Marsch aus dem Monde zur Erde entgegen. Offenbar sollte diese Darstellung den Vulkanausbruch ersetzen. - Der Text der Bemerkungen ist nur fragmentarisch überliefert.

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* nicht vollständig edierte Akte