Bericht von Carl Reinhard über sein Engagement bei Schröder in Hamburg

Als R. während der Revolutionszeit nach Hamburg gekommen sei, seien die Gagen aller Schauspieler sehr gering gewesen, die seinige und die seiner Frau jedoch am geringsten. Sie hätte zusammen 600 Taler erhalten. Schröder habe zu dieser Zeit eine Pensionsanstalt errichtet, wozu er Sonntagskonzerte abhielt und monatlich einen Taler Gage einbehielt. Nachdem eine französische Gesellschaft nach Hamburg gekommen sei, habe Schröder beabsichtigt, die Direktion niederzulegen. Schröder habe sich jedoch bitten lassen, die Direktion weiterzuführen. Schröder habe der Gesellschaft schriftlich und mündlich versprochen, nie eine Direktion aufzudringen, womit die Schauspieler nicht zufrieden seien. Schröder habe versprochen, dass man nach zehnjährigem Engagement pensionsfähig sein würde. Wegen der sehr geringen Gage habe man gelitten, aber im Stillen auf die Pension gehofft. R.s Frau habe sogar für eine Putzhändlerin gearbeitet. R. habe von seinem Freund Brünig 200 Taler geborgt und habe einen kleinen Handel angefangen. Trotz dieser Anstrengungen sei die Not größer geworden und sie seien im harten Winter 1795 oft ohne Feuerung gewesen. 1797 sei das Gerücht aufgekommen, Schröder wolle die Direktion dem Ausschuss übertragen. Die Mehrheit der Gesellschaft sei damit unzufrieden gewesen. Schröder habe das Gerücht bestätigt und die Hoffnung auf Pension war für die, die nicht im Ausschuss waren, verschwunden. Pensionen hätten nur noch die fünf Ausschussmitglieder erhalten. Schröder habe nicht mit sich reden lassen und schließlich seien R. und seine Frau Michaelis 1797 entlassen worden. Einer zu Lasten anderer Schauspieler gehenden Einigung habe R. nicht zugestimmt. Mit dem Musikdirektor Hönicke und Herrn Rau habe Schröder eine Einigung erzielt. Der Advokat Benecke in Hamburg habe geraten, die Verbindung mit Schröder mit Gewalt zu lösen. Jetzt liege das Geld, dass R. und seine Frau sich seinerzeit abgedarbt hätten, immer noch im Hamburger Pensionsfond. Schröders Verfahren habe mehreren Familien die bürgerliche Existenz und Braun das Leben gekostet.

Verordnung zur Sicherung der Brandgefahr. Berlin, 1. Dezember 1802. Mittwoch

Da die eintretende Winterkälte die Heizung des Malersaals notwendig mache, werde folgende Verordnung zur Sicherung der Feuergefahr getroffen: 1. Der Theaterarbeiter Göschke werde verpflichtet, täglich beim Kastellan den Schlüssel für den Malersaal zu holen und, entsprechend den Forderungen von Herrn Verona, Öfen und Kamin zu heizen. Er müsse auch darüber wachen, dass andere Arbeiter nicht Licht ohne Laternen bei ihren Arbeiten gebrauchten. Des Weiteren habe er auf die Arbeitsmaterialien im Malersaal zu achten. Das sei von Herrn Lanz und Direktionssekretär Pauly zu kontrollieren. Holz dürfe auch von den Arbeitern des Hofzimmermeisters Glatz nicht mitgenommen werden. Tabak dürfe auf dem Malersaal bei Strafe nicht genommen werden. Göschke werde um 12:00 Uhr vom Theaterarbeiter Canzler abgelöst. 2. Der Theaterarbeiter Canzler habe dieselben Aufgaben wie Göschke. Canzler habe auf dem Malersaal so lange zu bleiben, bis Herr Verona und alle Tischler und Zimmerleute gegangen seien. Anschließend müsse Canzler alle Lichter löschen, den Saal verschließen und die Schlüssel zum Kastellan bringen. 3. Der Theatermeister sei verpflichtet, sich täglich mindestens zweimal auf dem Malersaal einzufinden. Er habe dafür zu sorgen, dass die Spritzen und Wassergefäße in Ordnung gehalten werden. 4. Nach jeder Vorstellung habe der Direktionsdiener Liebsch die Visitation des Hauses zusammen mit dem Türhüter Münchenhagen zu unternehmen. Liebsch habe Folgendes zu prüfen: die Öfen, das Statistenzimmer, die untere Maschinerie, das Choristenzimmer, das Anziehzimmer der Schauspielerinnen, die Direktionszimmer, das Anziehzimmer der Schauspieler, die Garderoben, die obere Maschinerie, den Dekorationsboden, den Malersaal, den Donnerboden, die Galerie und das Amphitheater, die Korridore des 1., 2. und 3. Ranges und des Parterres. Anschließend seien die Schlüssel beim Kastellan abzugeben. 5. Diese Visitation müsse späterhin vom Kastellan wiederholt werden.

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* nicht vollständig edierte Akte

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