Zirkular in Betreff der Loge für die Schauspielerinnen. Berlin, 8. Januar
1802
Zirkular in Betreff der Loge für die
Schauspielerinnen. In der Loge der Schauspielerinnen dürfen sich keine anderen
Personen aufhalten, weder die Mütter und Frauen der Offizianten, noch die
Schauspieler, die das Parterre besuchen müssen. In Folge der Theatergesetze sei andernfalls ein Strafgeld zu zahlen.
Es obliege den Schauspielern, dem Publikum das erste Beispiel von Ordnung
und Ruhe zu geben. Das Klagen über lautes Reden und Lachen müsse
aufhören, andernfalls werde diese gut gelegene Loge vermietet. - Das Zirkular
trägt die Unterschriften aller Ensemblemitglieder.