Gutachten über die Einteilung der Theaterarbeiter im Königlichen Nationaltheater. Berlin, 12. November 1801. Donnerstag

Der Bitte von Pauly nachkommend, übergebe Lagnac ein Gutachten zum Einsatz von Bühnenpersonal und Handwerkern. L. trete der Meinung des Herrn Glatz bei, dass man acht der geschicktesten Arbeitsleute zu den Hauptgeschäften nehmen müsse, die man Poliere nenne solle. (Vier beim oberen Maschinenwerk, zwei auf der Bühne, zwei beim unteren Maschinenwerk.) Es folgen detaillierte Angaben über die Aufgaben der Theaterarbeiter. L. als Theatermeister verlange vor allem die Möglichkeit, flexibel planen und das Personal den Anforderungen der Stücke gemäß einzusetzen zu können. Bei den Verwandlungen auf der Bühne müssten von Inspektor Lanz Signale gegeben werden, da der Theatermeister unten und oben die Kontrolle ausüben müsse. Die Disziplin müsse gewahrt werden; dazu seien bei Versehen oder Nachlässigkeit Strafen, bei besonderem Eifer Belohnungen vorzusehen. Das dazu nötige Geld könnte aus den Strafzahlungen gewonnen werden, die von denjenigen erhoben würden, die nicht zum Dienst erscheinen oder ihre Pflicht sonst nicht erfüllen. Sollte das nicht ausreichen, so rate L. zur Einrichtung eines kleines Fonds. Kleine Ausgaben könnten zuweilen große Wirkungen haben, Belohnungen motivierend wirken. L. und der Zimmermeister Glatz sehen es als ihre Pflicht an, alle Anordnungen Ifflands und des Dekorationsmalers Veronas zu erfüllen, denn nur so sei ein vorzüglicher Effekt für das Ganze erwartbar.

Gesetze und Anordnungen für das Königliche Nationaltheater zu Berlin. Berlin, 13. Dezember 1801. Sonntag

Entwurf des Theatergesetzes aus dem Jahre 1802. Ifflands Theatergesetz wurde unter folgendem Titel gedruckt: Gesetze und Anordnungen für das Königliche National-Theater zu Berlin. Der Entwurf ist mit zahlreichen Korrekturen und Einschüben versehen. Die Reihenfolge der Blätter ist nicht korrekt. Im Vorwort schreibt I., dass die Gesetzte den Zweck hätten, die dramatische Darstellung zu verbessern und dem Publikum, für dessen veredeltes Vergnügen die Künstler beschäftigt seien, Achtung zu erweisen, in dem sie die Verfassung der Bühne gründen und sichern. - Im Folgenden werden die Paragraphen der Gesetze inhaltlich benannt. In runden Klammern () steht die Blattzählung. Die Zählung der Paragraphen in H stimmt nicht in jedem Fall mit der des Drucks überein. In Fällen, wo in der Handschrift die Zuordnung zu einem Paragraphen fehlt, wurde in eckigen Klammern [] die Zuordnung aus dem Druck übernommen. - Erster Abschnitt [Vorwort] (201-202); 1. Abschnitt, § 1-2: Stücke, Musikalien und Rollen betreffend (203-204). - Zweiter Abschnitt, § 1-3: Die Proben betreffend (204-205). - Dritter Abschnitt, § 1-11: Die wirkliche Vorstellung betreffend (205-206, 209-213). - Vierter Abschnitt, § 1-20: Allgemein angenommene Regeln für die Darstellung auf dem Theater (214-232). - Fünfter [in H steht Vierter Abschnitt] § 1-2: Requisiten (233). - Sechster Abschnitt, § 1-12: Garderobesachen, (233-240). - Sechster Abschnitt, Einleitung und § 1-2: Fremdes Kostüm (240-242). - Siebter Abschnitt, Modernes Kostüme, § 1 (Anfang) (242). - Achtzehnter Abschnitt, § 1-3: Die Sittlichkeit betreffend (243-244). Am Ende dieses Abschnitts steht S. 244 die Datierung: Berlin, den 13 Xbr 1801. - [15. Abschnitt], § 3: Entréen der Schauspieler (245-246), [16. Abschnitt], § 1-7: Strafkasse (246-248), 17. Abschnitt, § 1: Engagementsaufkündigung (248). - [15. Abschnitt], § 1-2: Entréen (251-253). - [13. Abschnitt], § 6-8: Der Musik-Direktor (255). -13. Abschnitt [D:14], § 1-9: Orchester (256-258). - 15. Abschnitt, § 1: Entréen (258). - [10. Abschnitt], § 7-13: Berichtigung verschiedener Verhältnisse von der Direktion (259-260). - 12. Abschnitt, § 1: Der Regisseur (261). - [13. Abschnitt], § 1-5: Der Musikdirektor (261-262). - Elfter Abschnitt, § 1-6: Berichtigung verschiedener Verhältnisse von der Direktion. (263-266). - [Achter Abschnitt, § 10-12: Garderobier, dessen Gehilfen, Friseure (267). - Zehnter Abschnitt [D:12], § 1-5: Der Inspektor, (268,-269, 271-272). - [Achter Abschnitt, Garderobier], § 3-9: Garderobier, dessen Gehilfen, Friseure (273-276). - Achter Abschnitt [D:7], § 1-6: Ankleidezimmer (277-279). - Achter Abschnitt, § 1-4: Ankleidezeit, Garderobier, dessen Gehilfen, Friseur (279-280). - [Siebenter Abschnitt:] Modernes Kostüm (281-284).

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* nicht vollständig edierte Akte

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