Gesetze und Anordnungen für das Königliche Nationaltheater zu Berlin. Berlin,
13. Dezember 1801. Sonntag
Entwurf des Theatergesetzes aus dem Jahre
1802. Ifflands Theatergesetz wurde unter folgendem Titel gedruckt: Gesetze und Anordnungen für das Königliche
National-Theater zu Berlin. Der Entwurf ist mit zahlreichen
Korrekturen und Einschüben versehen. Die Reihenfolge der Blätter ist nicht
korrekt. Im Vorwort schreibt I., dass die Gesetzte den Zweck hätten, die
dramatische Darstellung zu verbessern und dem Publikum, für dessen veredeltes
Vergnügen die Künstler beschäftigt seien, Achtung zu erweisen, in dem sie die
Verfassung der Bühne gründen und sichern. - Im Folgenden werden die Paragraphen
der Gesetze inhaltlich benannt. In runden Klammern () steht die Blattzählung.
Die Zählung der Paragraphen in H stimmt nicht in jedem Fall mit der des Drucks
überein. In Fällen, wo in der Handschrift die Zuordnung zu einem Paragraphen
fehlt, wurde in eckigen Klammern [] die Zuordnung aus dem Druck übernommen. -
Erster Abschnitt [Vorwort] (201-202); 1. Abschnitt, § 1-2: Stücke, Musikalien
und Rollen betreffend (203-204). - Zweiter Abschnitt, § 1-3: Die Proben betreffend (204-205). - Dritter Abschnitt, §
1-11: Die wirkliche Vorstellung betreffend (205-206, 209-213). - Vierter
Abschnitt, § 1-20: Allgemein angenommene Regeln für die Darstellung auf dem
Theater (214-232). - Fünfter [in H steht Vierter Abschnitt] §
1-2: Requisiten (233). - Sechster Abschnitt, § 1-12: Garderobesachen, (233-240). - Sechster Abschnitt,
Einleitung und § 1-2: Fremdes Kostüm
(240-242). - Siebter Abschnitt, Modernes Kostüme, § 1 (Anfang) (242). -
Achtzehnter Abschnitt, § 1-3: Die Sittlichkeit betreffend (243-244). Am Ende
dieses Abschnitts steht S. 244 die Datierung: Berlin, den 13 Xbr
1801. - [15. Abschnitt], § 3: Entréen der Schauspieler (245-246),
[16. Abschnitt], § 1-7: Strafkasse
(246-248), 17. Abschnitt, § 1: Engagementsaufkündigung (248). - [15. Abschnitt],
§ 1-2: Entréen (251-253). - [13. Abschnitt], § 6-8: Der Musik-Direktor (255).
-13. Abschnitt [D:14], § 1-9: Orchester (256-258). - 15. Abschnitt, § 1: Entréen
(258). - [10. Abschnitt], § 7-13: Berichtigung verschiedener Verhältnisse von
der Direktion (259-260). - 12. Abschnitt, § 1: Der Regisseur (261). - [13.
Abschnitt], § 1-5: Der Musikdirektor (261-262). - Elfter Abschnitt, § 1-6:
Berichtigung verschiedener Verhältnisse von der Direktion. (263-266). - [Achter
Abschnitt, § 10-12: Garderobier, dessen Gehilfen, Friseure (267). - Zehnter
Abschnitt [D:12], § 1-5: Der Inspektor, (268,-269, 271-272). - [Achter
Abschnitt, Garderobier], § 3-9: Garderobier, dessen Gehilfen, Friseure
(273-276). - Achter Abschnitt [D:7], § 1-6: Ankleidezimmer (277-279). - Achter
Abschnitt, § 1-4: Ankleidezeit, Garderobier, dessen Gehilfen, Friseur (279-280).
- [Siebenter Abschnitt:] Modernes Kostüm (281-284).