Anordnung an den Garderobier Freitag zur vorläufigen Führung der Garderobe.
Berlin, 24. September 1799. Dienstag
Da die durchzuführende Garderobenrevision
noch immer nicht fertig sei, erfolge folgende Anordnung. 1. Kleider, die die
Schauspieler zu Hause haben, sollen an den Garderobier Freitag gegen Empfangsschein abgegeben werden.
2. Neue Sachen sollen nur gegen Empfangsschein mit Datum und Unterschrift an
die Schauspieler abgegeben werden. 3. Von neuanzufertigenden Sachen müsse
der Direktion vorher ein Anschlag mit Farbe, Material und Preis vorgelegt
werden. 4. Freitag solle bei der Anbringung von Tressen sparsam verfahren.
5. Was der Regisseur Fleck für sich
bestellt, werde die Direktion nicht bezahlen, wenn ihre Unterschrift fehle
oder mündlich nicht bereits zugesagt worden sei. 6. Es sei ein
unabänderlicher Grundsatz, dass an Theaterkleidern nichts auf Kosten der
Schauspieler und an eigenen Kleidern nichts auf Kosten des Theaters gemacht
werde. 7. Bestellungen zu bereits aufgeführten Stücken und schon gespielten
Rollen sollen abgelehnt oder an Inspektor Lanz verwiesen werden. 8. Sollte aber ein Kleidungsstück
unschicklich geworden sein, müsse die Direktion über eine Neuanfertigung
entscheiden. 9. Alle Änderungen an Kleidern der Madame Fleck müssen vorher gemeldet werden. 10.
Abhandengekommene Garderobe müsse Freitag sofort anzeigen. 11. Im Oktober
werde für jeden der Schauspieler Mattausch, Beschort,
Schwadke und Bethmann ein modernes Gilet gemacht. 12.
Teuere Musseline und andere teure Gegenstände, deren feinerer Gehalt aus der
Ferne keine Wirkung erzielt, sollen vermieden werden.