Vertrag des Berliner Königlichen Nationaltheaters mit dem Schauspieler
Ellmenreich. Berlin, 26. März 1795. Donnerstag
Kontrakt zwischen dem Königlichen
Nationaltheater und dem Schauspieler Ellmenreich. E. mache sich verbindlich,
alle ihm zugewiesenen ersten oder andere bedeutende Rollen in Opern anzunehmen.
In Singspielen, wo E. keine Rolle übernehme, müsse er, wie alle Mitglieder, im
Chor singen. E. verpflichte sich, ohne Wissen und Zustimmung der Direktion nicht
in öffentlichen oder privaten Konzerten
aufzutreten. Es folgen weitere Verbindlichkeiten in Bezug auf Proben und
Einhaltung der Theatergesetze. E. erhalte
eine Gage von 18 Talern wöchentlich. Der Vertrag läuft von Ostern 1795 bis
Ostern 1797.