Ergänzung zum Kontrakt des Sängers Friedrich Karl Lippert. Berlin, 23. April
1790. Sonntag
Lippert könne nicht davon entbunden werden,
auch in Chören und Schauspielen aufzutreten. Im Übrigen komme es nicht darauf
an, wie sich Lippert gegenüber dem Regisseur Fleck erklärt, sondern wie er die eingegangenen
Verbindlichkeiten ausführt.