Bericht von Carl Reinhard über sein Engagement bei Schröder in Hamburg

Als R. während der Revolutionszeit nach Hamburg gekommen sei, seien die Gagen aller Schauspieler sehr gering gewesen, die seinige und die seiner Frau jedoch am geringsten. Sie hätte zusammen 600 Taler erhalten. Schröder habe zu dieser Zeit eine Pensionsanstalt errichtet, wozu er Sonntagskonzerte abhielt und monatlich einen Taler Gage einbehielt. Nachdem eine französische Gesellschaft nach Hamburg gekommen sei, habe Schröder beabsichtigt, die Direktion niederzulegen. Schröder habe sich jedoch bitten lassen, die Direktion weiterzuführen. Schröder habe der Gesellschaft schriftlich und mündlich versprochen, nie eine Direktion aufzudringen, womit die Schauspieler nicht zufrieden seien. Schröder habe versprochen, dass man nach zehnjährigem Engagement pensionsfähig sein würde. Wegen der sehr geringen Gage habe man gelitten, aber im Stillen auf die Pension gehofft. R.s Frau habe sogar für eine Putzhändlerin gearbeitet. R. habe von seinem Freund Brünig 200 Taler geborgt und habe einen kleinen Handel angefangen. Trotz dieser Anstrengungen sei die Not größer geworden und sie seien im harten Winter 1795 oft ohne Feuerung gewesen. 1797 sei das Gerücht aufgekommen, Schröder wolle die Direktion dem Ausschuss übertragen. Die Mehrheit der Gesellschaft sei damit unzufrieden gewesen. Schröder habe das Gerücht bestätigt und die Hoffnung auf Pension war für die, die nicht im Ausschuss waren, verschwunden. Pensionen hätten nur noch die fünf Ausschussmitglieder erhalten. Schröder habe nicht mit sich reden lassen und schließlich seien R. und seine Frau Michaelis 1797 entlassen worden. Einer zu Lasten anderer Schauspieler gehenden Einigung habe R. nicht zugestimmt. Mit dem Musikdirektor Hönicke und Herrn Rau habe Schröder eine Einigung erzielt. Der Advokat Benecke in Hamburg habe geraten, die Verbindung mit Schröder mit Gewalt zu lösen. Jetzt liege das Geld, dass R. und seine Frau sich seinerzeit abgedarbt hätten, immer noch im Hamburger Pensionsfond. Schröders Verfahren habe mehreren Familien die bürgerliche Existenz und Braun das Leben gekostet.

Verordnung zur Sicherung der Brandgefahr. Berlin, 1. Dezember 1802. Mittwoch

Da die eintretende Winterkälte die Heizung des Malersaals notwendig mache, werde folgende Verordnung zur Sicherung der Feuergefahr getroffen: 1. Der Theaterarbeiter Göschke werde verpflichtet, täglich beim Kastellan den Schlüssel für den Malersaal zu holen und, entsprechend den Forderungen von Herrn Verona, Öfen und Kamin zu heizen. Er müsse auch darüber wachen, dass andere Arbeiter nicht Licht ohne Laternen bei ihren Arbeiten gebrauchten. Des Weiteren habe er auf die Arbeitsmaterialien im Malersaal zu achten. Das sei von Herrn Lanz und Direktionssekretär Pauly zu kontrollieren. Holz dürfe auch von den Arbeitern des Hofzimmermeisters Glatz nicht mitgenommen werden. Tabak dürfe auf dem Malersaal bei Strafe nicht genommen werden. Göschke werde um 12:00 Uhr vom Theaterarbeiter Canzler abgelöst. 2. Der Theaterarbeiter Canzler habe dieselben Aufgaben wie Göschke. Canzler habe auf dem Malersaal so lange zu bleiben, bis Herr Verona und alle Tischler und Zimmerleute gegangen seien. Anschließend müsse Canzler alle Lichter löschen, den Saal verschließen und die Schlüssel zum Kastellan bringen. 3. Der Theatermeister sei verpflichtet, sich täglich mindestens zweimal auf dem Malersaal einzufinden. Er habe dafür zu sorgen, dass die Spritzen und Wassergefäße in Ordnung gehalten werden. 4. Nach jeder Vorstellung habe der Direktionsdiener Liebsch die Visitation des Hauses zusammen mit dem Türhüter Münchenhagen zu unternehmen. Liebsch habe Folgendes zu prüfen: die Öfen, das Statistenzimmer, die untere Maschinerie, das Choristenzimmer, das Anziehzimmer der Schauspielerinnen, die Direktionszimmer, das Anziehzimmer der Schauspieler, die Garderoben, die obere Maschinerie, den Dekorationsboden, den Malersaal, den Donnerboden, die Galerie und das Amphitheater, die Korridore des 1., 2. und 3. Ranges und des Parterres. Anschließend seien die Schlüssel beim Kastellan abzugeben. 5. Diese Visitation müsse späterhin vom Kastellan wiederholt werden.

Memoire über die Pensionen der Schauspieler für Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 24. Januar 1803. Montag

Die Schauspieler sparten selten ihren Unterhalt für das Alter. Die, welche mit der reinen Besonnenheit des sparsamen Hauswirts gediehen, seien nicht mit der glücklichen Unbesonnenheit begabt, welche aus der Reibung der Elemente entstehe, woraus der Künstler hervorgehe. Die Blüte des Künstlers beginne im Alter von zwanzig Jahren und habe in der Regel nach 30 Dienstjahren alle Früchte hervorgebracht. Gedächtnisfähigkeit und Reizbarkeit würden abnehmen. Der eigentliche Künstler, der Leidenschaften nicht nur erzähle, sondern darstelle, sei nach I.s Überzeugung nach zwanzig Dienstjahren pensionsfähig und habe nach dreißig Dienstjahren ein Pensionsrecht. Bisher bestünden in Deutschland folgende Pensionsanstalten für Schauspieler: 1.) In Hamburg habe die dortige Privatunternehmung aus der Einnahme von Vorstellungen und aus Beiträgen der Mitglieder eine Kasse errichtet, woraus je nach Dienstjahresstufen Pensionen gezahlt würden. 2.) In Stuttgart habe der Herzog von Württemberg acht bedeutenden Mitgliedern eine Pension, die aus der Generalkasse gezahlt werde, zugesprochen. 3. In Mannheim habe der verstorbene Kurfürst mehreren Mitgliedern für Mannheim oder München Dekrete auf Pension in Höhe der halben Besoldung erteilt. 4.) In München habe der jetzige Kurfürst nach zwanzig Dienstjahren eine Pension in Höhe der halben Besoldung zugesichert. 5.) In Wien erhielten die Schauspieler des Hoftheaters nach zehn Dienstjahren ein Drittel und nach zwanzig Dienstjahren die Hälfte der Besoldung. Nach fünfzig Jahren erhalte man die ganze Besoldung und die Erhrenmedaille, welche gerade der preußische in Halberstadt gebürtige Untertan Schauspieler Müller, erhalten habe. Jede Witwe, sie sei Schauspielerin oder nicht, erhalte jährlich 300 Gulden und jedes Kind bis zu seiner Großjährigkeit jährlich 100 Gulden. Was das Berliner Theater betreffe, so hätten der verstorbene König und FW III. keinen, der dienstunfähig geworden sei, ohne Gnadengehalt entlassen. Vor allem aber habe FW III. den Überschuss der Theaterkasse zum Pensionsfond erklärt. Es sei verzeihlich, dass FW III. jetzt ein Pensions-Reglement auf diesen Fond, der aus den Kräften seiner Tätigkeit gedeihen solle, fordere. Sollten aber die Pensionen allein von den Zinsen des Fonds gezahlt werden, würde er nicht ausreichen. Die Theaterkasse habe bisher ca. 2881 Taler gezahlt. Im neuen Hause würde der Kassenüberschuss jedoch größer werden. Weiterhin schlage I. vor, im neuen Konzertsaal auf Kosten und Gewinn der Direktion und unter Aufsicht der Polizei geordnete Bälle mit Maskenrecht abhalten zu können. Die veranschlagten Einnahmen von 3000 Taler würden den Pensionsfond konsolidieren. Seit der König dem neuen Theater einen wachhabenden Offizier gegeben habe, hätte sich kein öffentlicher Vorfall ereignet, was doch vorher fast alle Woche der Fall gewesen sei. - Dienstunfähigkeit sei bei folgenden Kriterien gegeben: 1.) Jede unverschuldete Verstümmlung des Körpers und jedes unaufhaltsame Sichtum, ohne Rücksicht auf Dienstjahre. 2.) Völliger Gedächtnismangel. 3.) Mangel an Gehör, Blindheit und Veränderung des Sprechorgans. 4.) Verlorene Stimme für den Gesang. In Betreff des Pensions-Quantums schlage I. die halbe Besoldung bis zwanzig Dienstjahre und für das, was darüber hinausgehe zwei Drittel der Besoldung vor. Weiterhin schlage I. vor, jedes Jahr mit Überreichung des Etats eine Beurteilung jedes Schauspielers zu liefern. Die Beurteilung dürfe nicht die Moralität und das häusliche Leben berühren, sondern nur das positive oder negative Engagement als Schauspieler (Starrsinn, Nachlässigkeit, Fleiß, Fortschritte der Bildung, Ordnung, Aufopferung für das Ganze). Diese Betragensliste solle bei der Festlegung der Höhe der Pension zurate gezogen werden. - Die größten Feinde des Theaters seien Feuer und Krieg. Daran habe I. bei seinen Überlegungen zum Pensionsfonds gedacht. Wegen der Feuergefahr habe I. sorgfältige Vorsichtsmaßnahmen getroffen, auch sei das Theater in die Feuersozietät eingetreten. Sollte es Krieg geben, so würden sich die Einnahmen allerdings verringern. In diesem Fall müsse sich die Direktion beschränken und weniger glänzende Vorstellungen geben. Das kleine zweimal bombardierte Mannheim habe seine Bühne erhalten können.

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* nicht vollständig edierte Akte

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