Anordnung an den Garderobier Freitag zur vorläufigen Führung der Garderobe. Berlin, 24. September 1799. Dienstag

Da die durchzuführende Garderobenrevision noch immer nicht fertig sei, erfolge folgende Anordnung. 1. Kleider, die die Schauspieler zu Hause haben, sollen an den Garderobier Freitag gegen Empfangsschein abgegeben werden. 2. Neue Sachen sollen nur gegen Empfangsschein mit Datum und Unterschrift an die Schauspieler abgegeben werden. 3. Von neuanzufertigenden Sachen müsse der Direktion vorher ein Anschlag mit Farbe, Material und Preis vorgelegt werden. 4. Freitag solle bei der Anbringung von Tressen sparsam verfahren. 5. Was der Regisseur Fleck für sich bestellt, werde die Direktion nicht bezahlen, wenn ihre Unterschrift fehle oder mündlich nicht bereits zugesagt worden sei. 6. Es sei ein unabänderlicher Grundsatz, dass an Theaterkleidern nichts auf Kosten der Schauspieler und an eigenen Kleidern nichts auf Kosten des Theaters gemacht werde. 7. Bestellungen zu bereits aufgeführten Stücken und schon gespielten Rollen sollen abgelehnt oder an Inspektor Lanz verwiesen werden. 8. Sollte aber ein Kleidungsstück unschicklich geworden sein, müsse die Direktion über eine Neuanfertigung entscheiden. 9. Alle Änderungen an Kleidern der Madame Fleck müssen vorher gemeldet werden. 10. Abhandengekommene Garderobe müsse Freitag sofort anzeigen. 11. Im Oktober werde für jeden der Schauspieler Mattausch, Beschort, Schwadke und Bethmann ein modernes Gilet gemacht. 12. Teuere Musseline und andere teure Gegenstände, deren feinerer Gehalt aus der Ferne keine Wirkung erzielt, sollen vermieden werden.

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* nicht vollständig edierte Akte

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