Gutachten über die Einteilung der Theaterarbeiter im Königlichen Nationaltheater. Berlin, 12. November 1801. Donnerstag

Der Bitte von Pauly nachkommend, übergebe Lagnac ein Gutachten zum Einsatz von Bühnenpersonal und Handwerkern. L. trete der Meinung des Herrn Glatz bei, dass man acht der geschicktesten Arbeitsleute zu den Hauptgeschäften nehmen müsse, die man Poliere nenne solle. (Vier beim oberen Maschinenwerk, zwei auf der Bühne, zwei beim unteren Maschinenwerk.) Es folgen detaillierte Angaben über die Aufgaben der Theaterarbeiter. L. als Theatermeister verlange vor allem die Möglichkeit, flexibel planen und das Personal den Anforderungen der Stücke gemäß einzusetzen zu können. Bei den Verwandlungen auf der Bühne müssten von Inspektor Lanz Signale gegeben werden, da der Theatermeister unten und oben die Kontrolle ausüben müsse. Die Disziplin müsse gewahrt werden; dazu seien bei Versehen oder Nachlässigkeit Strafen, bei besonderem Eifer Belohnungen vorzusehen. Das dazu nötige Geld könnte aus den Strafzahlungen gewonnen werden, die von denjenigen erhoben würden, die nicht zum Dienst erscheinen oder ihre Pflicht sonst nicht erfüllen. Sollte das nicht ausreichen, so rate L. zur Einrichtung eines kleines Fonds. Kleine Ausgaben könnten zuweilen große Wirkungen haben, Belohnungen motivierend wirken. L. und der Zimmermeister Glatz sehen es als ihre Pflicht an, alle Anordnungen Ifflands und des Dekorationsmalers Veronas zu erfüllen, denn nur so sei ein vorzüglicher Effekt für das Ganze erwartbar.

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* nicht vollständig edierte Akte