Vertrag des Ehepaars Unzelmann mit dem Königlichen Berliner Nationaltheater.
Berlin, 9. Januar 1788
Vertrag zwischen Herrn und Frau Unzelmann und
dem Königlichen Berliner Nationaltheater von Ostern 1788 bis Ostern 1791. Die
Sängerin Unzelmann verpflichte sich, nicht nur in Opern, sondern auch in Lust-
und Trauerspielen aufzutreten. Auch verpflichte sich die Unzelmann, nicht nur
Hauptrollen zu übernehmen, sondern auch in Nebenrollen und im Chor aufzutreten.
Des Weiteren verpflichte sich die Unzelmann, weder in öffentlichen noch in
privaten Konzerten zu singen. Herr Unzelmann verpflichte sich, in Trauer- und
Lustspielen, vor allem Chevaliers und Charakterrollen zu spielen, auch in
Stücken, wo ihm keine bedeutenden Rollen zufallen. Im ersten Jahr erhalten beide
22 Reichstaler, im zweiten Jahr 24 Reichstaler wöchentlich. Nach Unterzeichnung
des Kontrakts erhalten sie 100 Louis d'or Reisekosten. Werde der Vertrag nicht
von einer Seite ein halbes Jahr vor Ablauf gekündigt, verlängere er sich
automatisch um ein Jahr.