Regest: Vertrag zwischen der Generaldirektion und Heinrich Eduard Bethmann. Bethmann verpflichte sich, nicht nur in Lust- und Trauerspielen, sondern auch in Opern aufzutreten, wenn es sein Talent erlaube. Ferner verpflichte er sich, alle Proben zu besuchen und allen bereits eingeführten und noch einzuführenden Gesetzen nachzukommen. Bethmann müsse sich aller Teilnahme an Kabale, Lärm und Unruhe im Schauspielhaus enthalten. Für die Einhaltung aller Verpflichtungen werde wöchentlich eine Gage von 8 Talern ausgezahlt. Der Kontrakt ist von August 1795 bis August 1797 gültig.
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