Regest: Vertrag zwischen Herrn und Frau Unzelmann und dem Königlichen Berliner Nationaltheater von Ostern 1788 bis Ostern 1791. Die Sängerin Unzelmann verpflichte sich, nicht nur in Opern, sondern auch in Lust- und Trauerspielen aufzutreten. Auch verpflichte sich die Unzelmann, nicht nur Hauptrollen zu übernehmen, sondern auch in Nebenrollen und im Chor aufzutreten. Des Weiteren verpflichte sich die Unzelmann, weder in öffentlichen noch in privaten Konzerten zu singen. Herr Unzelmann verpflichte sich, in Trauer- und Lustspielen, vor allem Chevaliers und Charakterrollen zu spielen, auch in Stücken, wo ihm keine bedeutenden Rollen zufallen. Im ersten Jahr erhalten beide 22 Reichstaler, im zweiten Jahr 24 Reichstaler wöchentlich. Nach Unterzeichnung des Kontrakts erhalten sie 100 Louis d'or Reisekosten. Werde der Vertrag nicht von einer Seite ein halbes Jahr vor Ablauf gekündigt, verlängere er sich automatisch um ein Jahr.

Zitierhinweis

Engel, Johann Jakob ; Ramler, Karl Wilhelm ; Beyer, Johann August Arnold von: Vertrag des Ehepaars Unzelmann mit dem Königlichen Berliner Nationaltheater. Berlin, 9. Januar 1788 (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 14 vom 09.05.2023. URL: https://iffland.bbaw.de/v14/A0006936


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