Regest: Die Mitglieder des Orchesters würden in ihrer Amtsführung zu willkürlich verfahren. Da gegenwärtig viele Subjekte um ein Engagement nachfragen, hätte man keine Schwierigkeiten, die Stellen zu besetzen. Die Direktion wisse jedoch, dass die gegenwärtigen Mitglieder in Hinsicht ihrer Geschicklichkeit nicht so leicht zu ersetzen seien. Um in Zukunft zu gewährleisten, dass bei der Aufführung von Opern und in den Proben niemand ohne Grund fehlt, werde für unentschuldbares Fehlen eine Strafe von zwölf Groschen festgesetzt. Es folgen weitere Anweisungen. - Die Kenntnisnahme des Zirkulars wurde durch Unterschrift von 23 Orchestermitgliedern bestätigt.

Zitierhinweis

Warsing, Heinrich Ludwig von: Zirkular der Generaldirektion an das Orchester. Berlin, 15. August 1795. Samstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 14 vom 09.05.2023. URL: https://iffland.bbaw.de/v14/A0006844


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