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Regest: Das Versprechen von Engel gegenüber Weber, alle neuen Opern dirigieren zu können, sei ohne Wissen von Wessely gemacht worden. Deshalb sei es nicht bindend. Da natürlicherweise alle alten Opern ersetzt werden, würde Wessely mit einem Gehalt von 500 Reichstalern nicht mehr arbeiten müssen. Deshalb müsse eine Einrichtung getroffen werden. Peter der Große sei der Direktion von einem Freund Wesselys geschickt worden. Deshalb habe Wessely die Oper dirigiert. Wessely habe für die Chöre in Die Sonnenjungfrau kein Geld erhalten. Warum solle Weber für die Chöre in Ataliba Honorar bekommen, zumal Weber 100 Reichstaler mehr Gehalt bekomme als Wessely? Ganze Operetten sollen bezahlt werden, einzelne Arien jedoch nicht. Vielmehr glaube die Direktion, dass Weber und Wessely sich mit der Ehre begnügen werden, mit Mozart, Grétry, Cimarosa, Benda, Paisiello und Dittersdorf wetteifern zu können.

Zitierhinweis

: Entwurf zu einer Stellungnahme in Betreff der Musikdirektoren Weber und Wessely. Berlin, vor 5. November 1794 (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 9 vom 10.12.2019. URL: https://iffland.bbaw.de/v9/A0006394


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