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Regest: Bemerkungen von Langhans und Moser zur Feuersicherheit im Schauspielhaus. Das Dokument ist eine Antwort auf die Bemerkungen des Polzeidirektoriums vom 11. August 1803. Man sei sicher, dass alle Zuschauer im Fall eines Brandes in fünf Minuten aus dem Theater sein werden. Es würden schon jetzt von allen vier Ecken in einer Entfernung von 50 bis 60 Schritten Brunnen stehen. Außerdem gebe es auf dem Gendarmenmark 9 und in der Charlottenstaße 2 Brunnen. - Bemerkungen über Steintreppen im Theater. Die Ausführung einer Steintreppe vom Portier bis zu den oberen Maschinen sei nicht machbar. Das Dach würde im Brandfalle in sich zusammenfallen, man können aber nicht ausschließen, dass die vielen sich darunter befindlichen Dekorationen den benachbarten Häusern schaden könnten. Man befürworte die Vorschläge zur Visitation, auch sei „der Vorschlag zu einem blinden Lerm nützlich“, denn alle Arbeiter würden das Signal kennen lernen.

Zitierhinweis

Moser, Johann George; Langhans, Carl Gotthard : Bemerkungen von Langhans und Moser zur Feuersicherheit im Schauspielhaus. Berlin, 24. September 1803. Samstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 11 vom 10.02.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v11/A0005401


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