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Regest: Die vom Polizeidirektorium erbetene Feuersicherheitsordnung sei unter Berücksichtigung der Rücksprache mit dem Architekten des Hauses erarbeitet worden. Die Feuersicherheitsvorkehrung besteht aus 35 Paragraphen. Es sei darin besonders der Gesichtspunkt berücksichtigt, dass ein Feuer während der Vorstellung ausbricht, denn viele Theaterbrände hätten sich während der Vorstellung ereignet.

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Feuersicherheitsordnung in Betreff der Evakuierung des Zuschauerraumes des Berliner Königlichen Nationaltheaters. Berlin, nach 1. Dezember 1802 (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 9 vom 10.12.2019. URL: https://iffland.bbaw.de/v9/A0005356


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