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Regest: Anweisung an die Theaterkasse. Der König habe nach dem Tod des Schauspielers Fleck zugunsten seiner Witwe zu verfügen geruht, dass „iezt derselben eine Zulage von 200 Thalern, oder vielmehr die Erhöhung ihrer Gage, von achtzehn bis auf zwei und zwanzig Thaler ohne Bedenken wohl hiemit zugestanden werden kann“. Was ihr nicht als Schauspielerin ausbezahlt werde, müsse aus dem „erledigten Regisseur Gehalte bestritten werden“. Es folgen entsprechende Anweisung an die Theaterkasse. Daraus seien nicht die 300 Reichstaler zu bezahlen, die der König für die Erziehung von  Henriette Friedericke, Wilhelmine Luise und ein Sohn.
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Flecks Kindern
bewilligt habe. Mit Madame Fleck und Kriegsrat Schmucker solle verabredet werden, wann die Zahlung erfolgen solle.

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Anweisung an die Theaterkasse die Versorgung von Flecks Witwe und Kindern betreffend. Berlin, 11. Januar 1802. Montag (Regest). Bearb. v. Markus Bernauer. In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 9 vom 10.12.2019. URL: https://iffland.bbaw.de/v9/A0004678


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