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Regest:
Anweisung an die Theaterkasse. Der König habe nach dem Tod des Schauspielers
Fleck zugunsten seiner Witwe zu verfügen geruht, dass „iezt derselben eine
Zulage von 200 Thalern, oder vielmehr die Erhöhung ihrer Gage, von achtzehn
bis auf zwei und zwanzig Thaler ohne Bedenken wohl hiemit zugestanden werden
kann“. Was ihr nicht als Schauspielerin ausbezahlt werde, müsse aus
dem „erledigten Regisseur Gehalte bestritten werden“. Es folgen
entsprechende Anweisung an die Theaterkasse. Daraus seien nicht die 300
Reichstaler zu bezahlen, die der König für die Erziehung von Henriette
Friedericke, Wilhelmine
Luise und ein Sohn.
[Schließen]Flecks Kindern bewilligt habe. Mit Madame Fleck und Kriegsrat Schmucker solle verabredet werden, wann die
Zahlung erfolgen solle.
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