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Regest: Entwurf des Theatergesetzes aus dem Jahre 1802. Ifflands Theatergesetz wurde unter folgendem Titel gedruckt: Gesetze und Anordnungen für das Königliche National-Theater zu Berlin. Der Entwurf ist mit zahlreichen Korrekturen und Einschüben versehen. Die Reihenfolge der Blätter ist nicht korrekt. Im Vorwort schreibt I., dass die Gesetzte den Zweck hätten, die dramatische Darstellung zu verbessern und dem Publikum, für dessen veredeltes Vergnügen die Künstler beschäftigt seien, Achtung zu erweisen, in dem sie die Verfassung der Bühne gründen und sichern. - Im Folgenden werden die Paragraphen der Gesetze inhaltlich benannt. In runden Klammern () steht die Blattzählung. Die Zählung der Paragraphen in H stimmt nicht in jedem Fall mit der des Drucks überein. In Fällen, wo in der Handschrift die Zuordnung zu einem Paragraphen fehlt, wurde in eckigen Klammern [] die Zuordnung aus dem Druck übernommen. - Erster Abschnitt [Vorwort] (201-202); 1. Abschnitt, § 1-2: Stücke, Musikalien und Rollen betreffend (203-204). - Zweiter Abschnitt, § 1-3: Die Proben betreffend (204-205). - Dritter Abschnitt, § 1-11: Die wirkliche Vorstellung betreffend (205-206, 209-213). - Vierter Abschnitt, § 1-20: Allgemein angenommene Regeln für die Darstellung auf dem Theater (214-232). - Fünfter [in H steht „Vierter Abschnitt“] § 1-2: Requisiten (233). - Sechster Abschnitt, § 1-12: Garderobesachen, (233-240). - Sechster Abschnitt, Einleitung und § 1-2: Fremdes Kostüm (240-242). - Siebter Abschnitt, Modernes Kostüme, § 1 (Anfang) (242). - Achtzehnter Abschnitt, § 1-3: Die Sittlichkeit betreffend (243-244). Am Ende dieses Abschnitts steht S. 244 die Datierung: „Berlin, den 13 Xbr 1801“. - [15. Abschnitt], § 3: Entréen der Schauspieler (245-246), [16. Abschnitt], § 1-7: Strafkasse (246-248), 17. Abschnitt, § 1: Engagementsaufkündigung (248). - [15. Abschnitt], § 1-2: Entréen (251-253). - [13. Abschnitt], § 6-8: Der Musik-Direktor (255). -13. Abschnitt [D:14], § 1-9: Orchester (256-258). - 15. Abschnitt, § 1: Entréen (258). - [10. Abschnitt], § 7-13: Berichtigung verschiedener Verhältnisse von der Direktion (259-260). - 12. Abschnitt, § 1: Der Regisseur (261). - [13. Abschnitt], § 1-5: Der Musikdirektor (261-262). - Elfter Abschnitt, § 1-6: Berichtigung verschiedener Verhältnisse von der Direktion. (263-266). - [Achter Abschnitt, § 10-12: Garderobier, dessen Gehilfen, Friseure (267). - Zehnter Abschnitt [D:12], § 1-5: Der Inspektor, (268,-269, 271-272). - [Achter Abschnitt, Garderobier], § 3-9: Garderobier, dessen Gehilfen, Friseure (273-276). - Achter Abschnitt [D:7], § 1-6: Ankleidezimmer (277-279). - Achter Abschnitt, § 1-4: Ankleidezeit, Garderobier, dessen Gehilfen, Friseur (279-280). - [Siebenter Abschnitt:] Modernes Kostüm (281-284).

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Gesetze und Anordnungen für das Königliche Nationaltheater zu Berlin. Berlin, 13. Dezember 1801. Sonntag (Regest). Bearb. v. Markus Bernauer. In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 10 vom 28.08.2020. URL: https://iffland.bbaw.de/v10/A0004313


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