Regest: Die Entrepreneurs des für die Königin zu gebenden Festes hätten bereits erklärt, den Kassenbeitrag der beiden Vorstellungen, die am 11. und 12. März ausfallen werden, zu bezahlen. Sollte der König aber erlauben, dass in der Oper am 11. und 12. Vorstellungen stattfinden, und Baron von der Reck dahingehend instruiert werde, würde diese Entschädigung wegfallen.

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Promemoria zu den Kosten des Maskenballs am 12. März 1804. Berlin, 17. Februar 1804. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 14 vom 09.05.2023. URL: https://iffland.bbaw.de/v14/A0004297


Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.

https://iffland.bbaw.de/A0004297

Versionsgeschichte

Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.