Regest: Instruktionen zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Theater. Es handelt sich um Verhaltensregeln für die Zuschauer im Schauspielhaus, deren Einhaltung der wachhabende Offizier gewährleisten soll. Die Regeln beginnen mit folgenden Worten: „Die gewöhnlichen und leichten Gelegenheiten zu Streitigkeiten und Wortwechseln unter den Zuschauern sind: “ 1. Bei absichtlichen Störungen eines Zuschauers durch einen Anderen, können leicht Wortwechsel entstehen, die durch eine Dritten mühelos beigelegt werden. [...] 3. Auf nicht im Voraus bestellte Plätze besteht kein Anspruch, wenn ein dort Sitzender den Platz wieder verlässt und ein Anderer Platz nimmt. [...] 5. Wer, in welcher Rangabteilung es auch sei, einen Sitzplatz eingenommen hat, darf der Vorstellung nicht stehend beiwohnen. 6. Hüte müssen abgesetzt werden. [...] 9. Alle Zeichen des Beifalls, Äußerungen des Lachens oder schöner Empfindungen während der Darstellung dürfen keinesfalls gehemmt oder beschränkt werden, dagegen müssen das Pochen am Anfang oder in der Mitte sowie auch das „Takttreten“ mit der Melodie der Musik verhindert werden. 10. Sollten Zuschauer in Streit geraten, müssen beide Parteien das Haus verlassen, wenn der Offizier sie nicht sofort beruhigen kann. [...]13. Die Direktion wird in Zukunft 9 Mann Wache und eine Unteroffizier erhalten. .

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Ifflands Plan zur Instruktion eines wachhabenden Offiziers im Theater. Berlin, vor 17. November 1801 (Regest). Bearb. v. Markus Bernauer. In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 14 vom 09.05.2023. URL: https://iffland.bbaw.de/v14/A0004285


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