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Regest: Der Sänger Gern habe durch Krankheit seiner Frau und durch seine Einrichtung bedeutende Ausgaben gehabt, die er von seinem Gehalt nicht bestreiten könne. Deshalb erhalte er 400 Reichstaler Vorschuss, den er am Tage seines Benefizes zurückzuzahlen habe. Die Haupttheaterkasse werde angewiesen, an Gern gegen Quittung 400 Reichstaler auszuzahlen und von seinem Benefiz wieder einzuziehen.
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