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Regest: Wahrheitsgemäß und pflichtschuldig bestätige die Direktion die Lebensumstände („Glücksumstände“) des Schauspielers Eunicke: Eunicke bekomme zwar ein anständiges Gehalt, jedoch habe er bisher nur ein Engagement auf Zeit, auch sei es einem Schauspieler aufgrund seiner mannigfachen Bedürfnisse fast unmöglich, etwas zurückzulegen. Nach glaubhafter Zusicherung von Eunicke sei dieser auch nicht dazu in der Lage gewesen. Deshalb sei ihm, auch angesichts seiner zahlreichen Familie, eine Unterstützung dringend zu wünschen. Übrigens verdiene das ruhige, sittliche, feine Betragen beider Ehehälften, welche als Künstler und Bürger jeder Anteilnahme würdig seien, dass sie für ihre Familie Aushilfe erhalten.

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Zeugnis zu Johann Friedrich Eunicke. Berlin, 12. Februar 1802. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 12 vom 20.08.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v12/A0003669


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