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Regest: Aus der Unterredung mit Herrn und Madame Eunicke habe sich Folgendes ergeben: Sie wünschten, dass ihr jetziger Kontrakt, der keinen „Zeittermin“ enthalte und nur eine dreimonatige Kündigungsfrist festlege, bestehen bleibe. Des Weiteren wünschten sie für die Zeit ihrer Dienstfähigkeit alle zwei Jahre eine Benefizvorstellung und vom nächsten Etatjahr an eine Zulage von 100 Talern. Sollten sie nicht alle zwei Jahre ein Benefizvorstellung erhalten, wünschten sie ab 1. August ein Gehalt von 1200 Talern.
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