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Regest: Für den deutschen Text des Schauspiels Herrmann von Unna nebst der Musik von Herrn Abt Vogler bietet die Direktion 300 Taler und verpflichtet sich, Text und Musik keinem anderen Theater zu überlassen. die Copialien werden erstattet. Betrage die Einnahm der fünften Aufführung noch 300 Taler, erhalte Vogler weitere 100 Taler. Vogler dürfe aber die Musik in Berlin nicht im Konzert spielen.

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Vertrag über den Ankauf des Schauspiel Herrmann von Unna. Berlin, 25. Juli 1800. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 4 vom 14.02.2018. URL: https://iffland.bbaw.de/v4/A0003431


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