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Regest: Es sei I. s Pflicht, sich über das Verhältnis des ihm anvertrauten Königlichen Theaters mit Offenheit und Ernst zu erklären: die erste Pflicht eines Schauspielers sei, zu lernen und sich mit dem Inhalt des Stückes und besonders der Szenen, in denen er auftritt, genau bekannt zu machen. „Ohne gut gelernt zu haben, ist keine lebendige Darstellung eines Charakters, oder Seelenzustandes denkbar. Wer nicht gut lernt, verzerrt den Inhalt in langweiligem Dehnen und puzt, wenn ja noch etwas geschieht, mit abgenutzten Lazi’s veralteten Kunstgriffen oder Grimassen die Lücken der strafbaren Gedächtnisträgheit aus.“ Die ersten und zweiten Proben eines neuen Stückes müssen mit Ernst und Liebe gehalten werden, damit der Direktor oder Regisseur sehen könne, wie die Vorstellung gehen werde. Die schimpfliche Gewohnheit, keine Rede anzufangen, bis der Souffleur sie vorher angefangen habe, sei ein Zeichen dafür, dass man weder Rolle noch Stichwort könne. Fleiß sei ein unerlässlicher Pflichtteil des Arbeiters. Für Arbeit werde der Künstler bezahlt, für das Genie belohne ihn die Ehre und sein Gefühl. Des Weiteren Ausführungen über den Anspruch auf Benefize und Gratifikationen und über die Besetzung von Rollen. In Zukunft wolle die Direktion über besonders gute und besonders schlechte Vorstellungen Beurteilungen zirkulieren lassen.

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Zirkular an die Schauspieler. Berlin, 19. Oktober 1798. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 1 vom 11.08.2017. URL: https://iffland.bbaw.de/v1/A0001357


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