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Protokoll der Oberrechnungskammer über die Art und Weise der bisher geführten Inventarlisten und Abrechnungen sowie über die Anordnungen, wie sie in Zukunft zu führen seien. Festgestellt wurde, dass es bei der Übernahme durch Iffland keine Übergabe des Inventars gegeben habe, dass die Einrichtung des Nationaltheaters auf einer Genehmigung zwischen der Theaterdirektion und dem ehemaligen Schauspieldirektor Doebbelin beruhe und dass Lanz bisher die Abrechnungen ordnungsgemäß geführt habe. Angeordnet wird u. a., dass nicht nur die neu angeschafften Kleider in Gegenwart des Generaldirektors in das Inventarbuch eingetragen werden, sondern dass alle vorhandenen Stücke aufgenommen werden müssen. Bisher habe es folgende Verantwortlichkeit gegeben: der Inspektor Lanz hatte die Garderobe, Maschinerie, Utensilien und Requisiten, Rüthling die Bibliothek, Pauly die Musikalien und Pregel die Symphonien zu vertreten. Iffland solle selbst entscheiden, wie in Zukunft die Zuständigkeiten verteilt werden. Der Kalkulator Seefisch, der bisher die monatlichen Ausgaberechnungen prüfe, könne auch bei der Führung der Inventarliste behilflich sein.
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