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Regest: Die Haupttheaterkasse werde angewiesen, gegen die Anweisung des Arnsteinischen Hauses in Wien an das Levische Kontor zu Berlin für den Hofschauspieler Koch in Wien, der die Partituren der Opern Die Schwestern von Prag und Solimann besorgt und Auslagen gehabt habe, 26 Dukaten zu zahlen. – Mit Quittung des K. K. Hoftheater-Musik-Verlages in Wien über den Erhalt von 15 Dukaten für die Partitur der Oper Solimann.

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Anweisung an die Haupttheaterkasse. Berlin, 14. November 1799. Donnerstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 7 vom 17.12.2018. URL: https://iffland.bbaw.de/v7/A0001148


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