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| 1Königliche HaupttheaterKasse wird verbindlich benachrichtiget, daß sie den 7ten May 1797, gegen die, als dann producirt werdende Quittung der Direktion, behuff der, auf S: M: des Königs Befehl den 11ten Mai zu Potsdam zu gebenden Oper Lodoisca, Vorschußweise, 300 Thaler Courant an den Producenten der Quittung zu zahlen haben wird. Diese 300 thr. werden nach der, gewöhnlich gleich zu Potsdam geleistet werdenden Zahlung, von der Direktion, gegen Rückgabe dieser Ordre nach der interims Quittung, für gedachte Summe alsobald dahin zurückbezahlt werden. Berlin den 5ten Mai 1797. Generaldirektion des Königlichen Nationaltheaters. Iffland.
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