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Regest: Die Theaterleitung stimmt der Anleihe von 336 Talern für die Schauspieler Böheim zu. Von der Gage des Herrn und der Frau Böheim sollen wöchentlich zwei Taler einbehalten werden.

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Anweisung an die Königliche Haupttheaterkasse, Berlin, 18. Oktober 1803. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 7 vom 17.12.2018. URL: https://iffland.bbaw.de/v7/A0000303


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