Verordnung zur Sicherung der Brandgefahr. Berlin, 1. Dezember 1802. Mittwoch

Da die eintretende Winterkälte die Heizung des Malersaals notwendig mache, werde folgende Verordnung zur Sicherung der Feuergefahr getroffen: 1. Der Theaterarbeiter Göschke werde verpflichtet, täglich beim Kastellan den Schlüssel für den Malersaal zu holen und, entsprechend den Forderungen von Herrn Verona, Öfen und Kamin zu heizen. Er müsse auch darüber wachen, dass andere Arbeiter nicht Licht ohne Laternen bei ihren Arbeiten gebrauchten. Des Weiteren habe er auf die Arbeitsmaterialien im Malersaal zu achten. Das sei von Herrn Lanz und Direktionssekretär Pauly zu kontrollieren. Holz dürfe auch von den Arbeitern des Hofzimmermeisters Glatz nicht mitgenommen werden. Tabak dürfe auf dem Malersaal bei Strafe nicht genommen werden. Göschke werde um 12:00 Uhr vom Theaterarbeiter Canzler abgelöst. 2. Der Theaterarbeiter Canzler habe dieselben Aufgaben wie Göschke. Canzler habe auf dem Malersaal so lange zu bleiben, bis Herr Verona und alle Tischler und Zimmerleute gegangen seien. Anschließend müsse Canzler alle Lichter löschen, den Saal verschließen und die Schlüssel zum Kastellan bringen. 3. Der Theatermeister sei verpflichtet, sich täglich mindestens zweimal auf dem Malersaal einzufinden. Er habe dafür zu sorgen, dass die Spritzen und Wassergefäße in Ordnung gehalten werden. 4. Nach jeder Vorstellung habe der Direktionsdiener Liebsch die Visitation des Hauses zusammen mit dem Türhüter Münchenhagen zu unternehmen. Liebsch habe Folgendes zu prüfen: die Öfen, das Statistenzimmer, die untere Maschinerie, das Choristenzimmer, das Anziehzimmer der Schauspielerinnen, die Direktionszimmer, das Anziehzimmer der Schauspieler, die Garderoben, die obere Maschinerie, den Dekorationsboden, den Malersaal, den Donnerboden, die Galerie und das Amphitheater, die Korridore des 1., 2. und 3. Ranges und des Parterres. Anschließend seien die Schlüssel beim Kastellan abzugeben. 5. Diese Visitation müsse späterhin vom Kastellan wiederholt werden.

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* nicht vollständig edierte Akte