Gesetze und Anordnungen für das Königliche Nationaltheater zu Berlin. Berlin, 13. Dezember 1801. Sonntag

Entwurf des Theatergesetzes aus dem Jahre 1802. Ifflands Theatergesetz wurde unter folgendem Titel gedruckt: Gesetze und Anordnungen für das Königliche National-Theater zu Berlin. Der Entwurf ist mit zahlreichen Korrekturen und Einschüben versehen. Die Reihenfolge der Blätter ist nicht korrekt. Im Vorwort schreibt I., dass die Gesetzte den Zweck hätten, die dramatische Darstellung zu verbessern und dem Publikum, für dessen veredeltes Vergnügen die Künstler beschäftigt seien, Achtung zu erweisen, in dem sie die Verfassung der Bühne gründen und sichern. - Im Folgenden werden die Paragraphen der Gesetze inhaltlich benannt. In runden Klammern () steht die Blattzählung. Die Zählung der Paragraphen in H stimmt nicht in jedem Fall mit der des Drucks überein. In Fällen, wo in der Handschrift die Zuordnung zu einem Paragraphen fehlt, wurde in eckigen Klammern [] die Zuordnung aus dem Druck übernommen. - Erster Abschnitt [Vorwort] (201-202); 1. Abschnitt, § 1-2: Stücke, Musikalien und Rollen betreffend (203-204). - Zweiter Abschnitt, § 1-3: Die Proben betreffend (204-205). - Dritter Abschnitt, § 1-11: Die wirkliche Vorstellung betreffend (205-206, 209-213). - Vierter Abschnitt, § 1-20: Allgemein angenommene Regeln für die Darstellung auf dem Theater (214-232). - Fünfter [in H steht Vierter Abschnitt] § 1-2: Requisiten (233). - Sechster Abschnitt, § 1-12: Garderobesachen, (233-240). - Sechster Abschnitt, Einleitung und § 1-2: Fremdes Kostüm (240-242). - Siebter Abschnitt, Modernes Kostüme, § 1 (Anfang) (242). - Achtzehnter Abschnitt, § 1-3: Die Sittlichkeit betreffend (243-244). Am Ende dieses Abschnitts steht S. 244 die Datierung: Berlin, den 13 Xbr 1801. - [15. Abschnitt], § 3: Entréen der Schauspieler (245-246), [16. Abschnitt], § 1-7: Strafkasse (246-248), 17. Abschnitt, § 1: Engagementsaufkündigung (248). - [15. Abschnitt], § 1-2: Entréen (251-253). - [13. Abschnitt], § 6-8: Der Musik-Direktor (255). -13. Abschnitt [D:14], § 1-9: Orchester (256-258). - 15. Abschnitt, § 1: Entréen (258). - [10. Abschnitt], § 7-13: Berichtigung verschiedener Verhältnisse von der Direktion (259-260). - 12. Abschnitt, § 1: Der Regisseur (261). - [13. Abschnitt], § 1-5: Der Musikdirektor (261-262). - Elfter Abschnitt, § 1-6: Berichtigung verschiedener Verhältnisse von der Direktion. (263-266). - [Achter Abschnitt, § 10-12: Garderobier, dessen Gehilfen, Friseure (267). - Zehnter Abschnitt [D:12], § 1-5: Der Inspektor, (268,-269, 271-272). - [Achter Abschnitt, Garderobier], § 3-9: Garderobier, dessen Gehilfen, Friseure (273-276). - Achter Abschnitt [D:7], § 1-6: Ankleidezimmer (277-279). - Achter Abschnitt, § 1-4: Ankleidezeit, Garderobier, dessen Gehilfen, Friseur (279-280). - [Siebenter Abschnitt:] Modernes Kostüm (281-284).

Über die Neuorganisation des Orchesters des Berliner Königlichen Nationaltheaters. Berlin, 18. Dezember 1801. Freitag

Die Direktion des Königlichen Nationaltheaters achte das Talent des Musikdirektors Weber, durch dessen Eifer, Genie und Führung das Orchester des Nationaltheaters dahin gebracht wurde, mehrere musikalische Werke erster Bedeutung zur Zufriedenheit und Achtung der Kenner aufzuführen. Musikdirektor Weber werde mit dieser Energie und Sorgfalt fortfahren. Auf Grund der Umstände, die das neue Haus eröffnen, werde es folgende Veränderungen im Orchester geben: Der erste Violinist Kunisch, dessen sorgsames, bescheidenes und sittliches Benehmen sowie seine Dienstbeflissenheit Anerkennung verdienen, wird mit dem wieder eingestellten Violinist Pregel abwechseln. Nach diesen folgen die neu eingestellten Violinisten Perrier, Humrich, Reichel und ein noch zu erwartender. Bei der zweiten Violine folgen die Herren Lagus, Labes, Bracker, Kornthal, Gutkäs, Hoffmann, Gareis. Das Kontrafagott soll Herr Herrmann übernehmen. Herr Zander soll zurück zum zweiten Fagott gehen. Herr Keller wird für den Kontrabass, Herr Neßler für das Violoncello angestellt. Herr Bender soll die Stelle des zweiten Hautboisten erhalten, denn der oft kranke Herrn Flaschka ist dieser Stelle nicht mehr gewachsen und wird dem König zur Pension vorgeschlagen. Herr Westenholz kann das Orchester nicht verlassen, abgesehen vom Dienst in der Königlichen Kapelle. – Die Fortschritte des Orchesters erlauben es, weniger Proben durchzuführen, so dass die Mitglieder sich mehr Muße verschaffen können. Da das Orchester jedoch für die Schauspiele ein nicht zu vernachlässigender Gegenstand ist, setzt die Direktion folgende Anordnung fest: Die Musik zu den Schauspielen wird künftig auch außer den Tagen, an denen das Orchester gefordert wird, besetzt sein: 1. Acht bis zehn Violinen. 2. Eine Bratsche. 3. Zwei Kontrabassisten. 4. Zwei Violoncellos. 5. Herr Grübel darf im Wechsel jemanden schicken, muss es aber bestätigen lassen. 6. Das zweite Fagott wird mit den Herren Zander und Herrmann wechseln. 7. Die Herren Krautsch und Bode wechseln mit den Herren Lehmann und Richter. 8. Die Klarinette soll mit Herrn Bliesener oder Reichel abwechseln. 9. Die Direktion wünscht, dass die Herren König und Linde Schüler erhalten, die nach Prüfung sich abwechseln. 10. Es wird künftig keine Symphonien gegeben, welche vorher nicht geprobt wurde. 11. Nach dem Schluss jedes Schauspiels wird eine kurze Musik gegeben. Die Direktion wird sich bemühen, für diese Verlängerung des Dienstes dem Orchester alles Angenehme zu erweisen. 12. Die Musik zu jedem Schauspiel bleibt dieselbe, die einmal ausgewählt wurde und wird deshalb in ein Buch eingetragen. Nähere Angaben zum Orchester und den Proben finden sich in den allgemeinen Theatergesetzen, die dem Orchester mitgeteilt werden.

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* nicht vollständig edierte Akte