An Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 6. Oktober 1807.
Dienstag
G.s Tochter scheine Talent zu haben, wie es
sich entwickeln werde, lasse sich nicht bestimmen, da dies von der inneren
Bewährung, der Zustimmung des Publikums und von vielen Nebenumständen, die alle
ein Ganzes bilden, abhänge. Die finanziellen Verhältnisse des Theaters lassen
kein Engagement zu, I. wolle aber etwas für
G.s Tochter tun. Die Tochter erhalte deshalb vom 10. Oktober 1807 bis 10. April
1808 ein Engagement zur Prüfung und Übung
mit einem Gehalt von 4 Talern wöchentlich. Die Rolle der Gurli könne von der Tochter bald gegeben werden. I. rate von dem
Namen Fräulein v. Goldstein ab, empfehle den Namen
Demoiselle Stein. Die Tochter habe sich den Theatergesetzen zu unterwerfen. Alle Kleider, ausgenommen moderne, liefere die Direktion.