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Übersicht der Korrespondenz
mit Friedrich Franz Karl von und zu Dalberg im Jahr 1788

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Von Friedrich Franz Karl von und zu Dalberg an die Generaldirektion. Mainz, 21. April 1788. Montag

D. schildert, dass Unzelmann gegenüber dem Entrepreneur des Mainzer und Frankfurter Theaters, Herrn von Tabor, verschiedene Male vertragsbrüchig geworden sei. Unzelmann müsse schriftlich Abbitte tun, auch gehöre Unzelmann für mehrere Wochen in Arrest.

Von der Generaldirektion an Friedrich Franz Karl von und zu Dalberg. Berlin, 3. Mai 1788. Samstag

Nach Empfang von D.s Brief vom 21. habe man Unzelmann zu den Vorgängen in Mainz befragt. Unzelmann habe Gründe angeführt, warum er die Reise nach Mainz nicht unternommen habe,und verschiedene Briefe, auch einen Brief von Herrn Grafen von Spaur, vorgezeigt. Man lege von dem Protokoll der Befragung und von den Briefen eine Abschrift bei. Man könne deshalb keine Genugtuung bewirken. Das Schreiben ist von Beyer, Ramler und Engel unterzeichnet.

Von Friedrich Franz Karl von und zu Dalberg an die Generaldirektion. Mainz, 20. Mai 1788. Dienstag

Dank für das Antwortschreiben. Die Kopie des Briefs des Grafen von Spaur beweise nicht Unzelmanns Unschuld. D. schildert nochmals Unzelmanns Vertragsbrüchigkeit, indem er mehrmals Verträge mit Tabor geschlossen und gebrochen habe. Die von Unzelmann verursachte Verwirrung bezeuge auch ein Brief von Unzelmann an den Gesandten Freiherrn von Stein. Unzelmann müsse deshalb nicht nur Abbitte leisten, sondern mit einem 14tägigen Arrest bestraft werden.

Von der Generaldirektion an Friedrich Franz Karl von und zu Dalberg. Berlin, 12. Juni 1788. Donnerstag

Man könne trotz des Schreibens vom 20. Mai nicht erkennen, dass Unzelmann eine Schuld treffe. Der Brief des Grafen von Spaur, das Billet des Freiherrn von Stein und die Kopie eines Briefes von Unzelmann an Stein würden nichts beweisen. Außerdem sei der Brief von Unzelmann an Stein nicht von Unzelmann geschrieben. - Das Schreiben ist von Ramler und Engel unterzeichnet.

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