Ifflands Archiv

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Übersicht der Korrespondenz
mit Brandt

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Von Brandt. Berlin, 5. Februar 1803. Samstag

Eine Gesellschaft anständiger und gesitteter Bürger beabsichtige, bei B. ein Privattheater zu errichten. Da sich das Gerücht verbreitet habe, dass eine Vermehrung von Privattheatern nicht gestattet werden solle, frage B., ob das der Fall sei.

An Brandt. Berlin, 7. Februar 1803. Sonntag

Auf B.s Anfrage hinsichtlich der Privattheater sei Folgendes zu sagen: Die Errichtung neuer Privattheater sei der Kasse des Nationaltheaters nachteilig. Seit I.s Hiersein habe er nichts gegen diese Theater unternommen, nun habe er sich aber an den König gewandt. I. sei seiner Pflicht gefolgt, er habe keine Abneigung gegen die Sache.

Von Brandt. Berlin, 12. März 1803. Samstag

Dank für I.s Schreiben vom 7. Februar. Am 10. Februar habe man vom Polizeidirektorium die Erlaubnis zum Spielen bekommen. Zwar habe man die Auflage erhalten, ein anderes Lokal zu suchen, da es in einem öffentlichen Biersaal nicht gestattet sei, Theater zu spielen. B. wolle aber seine Wirtschaft aufgeben, so dass sein Bierhaus in ein Privathaus verwandelt werde. Der Polizeikommissar habe B. berichtet, dass nach der Verordnung von 1791 es Privattheatergesellschaften nicht erlaubt sei, einen Saal zu mieten. Da B. in Erfahrung gebracht habe, dass Gesellschaften dann zugelassen würden, wenn sie nachweisen könnten, dass die Spielstätte ihr Eigentum sei, wolle B. nachfragen, ob er das Haus zu diesem Zweck kaufen dürfe.

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