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Übersicht der Korrespondenz
mit Otto Carl Friedrich Graf von Voß

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An Otto Carl Friedrich Graf von Voß. Berlin, 2. November 1802. Dienstag

I. übersende in der Beilage das Schreiben des Sekretärs Niethe, worin dieser die Erlaubnis des Königs mitteilt, dass die französischen Schauspieler sechs Wochen lang, mit Ausnahme der Sonntage, in Berlin spielen dürfen.

Von Otto Carl Friedrich Graf von Voß. Berlin, 16. Februar 1803. Mittwoch

Der König habe die in der Eingabe vom 4. angeführten Gründe zur Beschränkung der sogenannten Liebhabertheater nicht unerheblich gefunden. Da bei der Vermehrung der Liebhabertheater Nachteile für die Theaterkasse und Missbräuche für die Moralität zu besorgen seien, wolle man die Aufführungen in gemieteten Sälen nicht mehr gestatten. Die nähere Bestimmung entnehme man der Abschrift des heute an das Polizeidirektorium ergangenen Reskriptes.

Von Otto Carl Friedrich Graf von Voß. Berlin, 6. April 1803. Mittwoch

Der König habe zwar in seiner Bekanntmachung vom 16. Februar bestätigt, dass es Privattheatern nicht erlaubt sei, in gemieteten Sälen zu spielen, jedoch sei es billig, für die seit Jahren bestehende Privattheatergesellschaft Urania eine Ausnahme zu machen. Diese Gesellschaft habe seit November 1796 die schriftlicher Erlaubnis des Direktoriums, zu ihren Vorstellungen einen Saal zu mieten.

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