An Friedrich Westenholz. Berlin, 20. Dezember 1801. Sonntag
Die Direktion habe von der Anstellung W.s bei der Königlichen Kapelle erst Wochen
später erfahren. Da jetzt sorgfältigste Ordnung im Orchester eingeführt werden
solle, sei es nötig, darüber etwas festzusetzen. W. solle seinen Dienst bei der
Königlichen Kapelle niemals versäumen, besonders jetzt, da die Aufführungen der
Königlichen Opern bevorstünden. Es sei jedoch die Pflicht der Direktion, für das
Orchester des Theaters Sorge zu tragen.
Deshalb werde W. Folgendes bekannt gemacht: 1. W. möge immer schriftlich
anzeigen, wann er für die Königliche Kapelle Dienst habe. 2. W. möge melden,
wenn er krank sei. 3. Zur Schauspielmusik müsse entweder W. oder Herr Bender anwesend sein. 4. Anstelle von W. könne
niemand ins Orchester kommen, der nicht vorher geprüft und anerkannt worden sei.
5. Wenn W. gegen diese Verordnungen verstoße, müsse er 1 Taler in die Strafkasse
zahlen.