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Übersicht der Korrespondenz
mit Wilhelm Heinrich Lettow

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An Wilhelm Heinrich Lettow (?). Berlin 14 und 15 Dezember 1797. Freitag und Sonnabend

Zusammenstellung von Fragen zum Rechtsgutachten über den Vertrag der Eheleute Beschort mit dem Theater in Frankfurt.

Von Heinrich Wilhelm Lettow. Berlin, 22. Januar 1798. Montag

L. überschickt in der Anlage das erwartete Gutachten zum Schauspieler Beschort. L. stellt in dem Gutachten fest, dass das Engagement von Herrn und Frau Beschort in Berlin weiter bestehe, weil der hiesige Vertrag noch nicht beendet sei, da weder die Eheleute noch die Direktion gekündigt haben. Welche Rechte die Frankfurter Direktion habe, darum müsse sich die Berliner Direktion nicht bekümmern, schließlich habe diese auch nicht bei der hiesigen nachgefragt, ob selbige hier engagementfrey seien. Weder die Frankfurter Direktion noch die Eheleute Beschort hätten ein Fundament, um gegen I. beim Kammergericht zu klagen. L. wolle die Eheleute noch vernehmen.

An Wilhelm Heinrich Lettow. Berlin, 22. Januar 1798. Montag

Der König habe I. aufgefordert, Beschorts Vertragsangelegenheit in Bezug auf das Frankfurter Theater nach Recht und Billigkeit zu klären. L. möge sich dazu äußern.

Von Wilhelm Heinrich Lettow. Berlin, 22. Januar 1798. Montag

Gutatchen über den Rechtsstreit zwischen dem Frankfurter und dem Berliner Theater wegen des Schauspielers Beschort. L. schlägt vor, die Beschortschen Eheleute darüber zu vernehmen, wie der Vertrag zu Stande gekommen sei.

Von Wilhelm Heinrich Lettow. Berlin, 23. Januar 1798. Dienstag

I. ersehe aus dem beiliegenden Protokoll, wie es dazu gekommen sei, dass die Eheleute Beschort mit dem Frankfurter Theater einen Vertrag geschlossen haben. L. wolle an den König schreiben, dass die Beschortschen Eheleute mit dem hiesigenTheater in Verbindung bleiben wollen. Dem Frankfurter Theater schreibe L., dass die Uebereilung in Unterzeichnung des Contracts nicht rechtmäßig sei. Das Protokoll hält fest, dass der Schauspieler Beschort mit Herrn Bernard über ein Engagement am Frankfurter Theater verhandelt habe. B. habe dort einen Vertrag unterschrieben. Dieser Vertrag beziehe auch Beschorts Frau ein, die aber gar nicht gefragt worden sei. Das Protokoll ist von Beschort und Lettow unterzeichnet.

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