An Carl Gotthard Langhans und Johann Georg Moser. Berlin, 19. Oktober 1802.
Dienstag
Auf die vorgestern von Hofbaurat Moser
gemachte Äußerung, dass es zur Sicherstellung des Schauspielhauses gegen Feuergefahr zweckmäßig sei, eine Nachtwache
anzustellen, die im Malersaal, auf dem
darunter liegenden Dekorationsboden und die obere Maschinerie kontrolliere, und
dass das Oberhofbauamt diese Nachtwache übernehme, wenn die Theaterdirektion die
Tageswache übernehme, antworte man, dass die Direktion von Ihrer Seite
bereitwillig zu allem beitragen wolle, was die Sicherheit erhöhe. Für den
Nachtposten müsse eine Wohnung angelegt werden. Auch müsse die
Oberhofbaudirektion einen Deputierten bestimmen, der mit dem Direktionssekretär
Pauly die Revision der
Feuergerätschaften und Feuerordnung durchführe. Man bitte um Mitteilung, wie das
Einfrieren des Wassers in den Reservoirs verhindert werden könne. Da die meiste
Gefahr von der Beleuchtung der transparenten
Dekorationen ausgehe, habe die Direktion
den Hofzimmermeister Glatz angewiesen, ein
Beleuchtungsgerüst zu verfertigen, das bei der notwendigen praktischen
Brauchbarkeit gleichzeitig die Feuergefahr verringere.