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Übersicht der Korrespondenz
mit Carl Gotthard Langhans

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An Carl Gotthard Langhans und Johann Georg Moser. Berlin, 19. Oktober 1802. Dienstag

Auf die vorgestern von Hofbaurat Moser gemachte Äußerung, dass es zur Sicherstellung des Schauspielhauses gegen Feuergefahr zweckmäßig sei, eine Nachtwache anzustellen, die im Malersaal, auf dem darunter liegenden Dekorationsboden und die obere Maschinerie kontrolliere, und dass das Oberhofbauamt diese Nachtwache übernehme, wenn die Theaterdirektion die Tageswache übernehme, antworte man, dass die Direktion von Ihrer Seite bereitwillig zu allem beitragen wolle, was die Sicherheit erhöhe. Für den Nachtposten müsse eine Wohnung angelegt werden. Auch müsse die Oberhofbaudirektion einen Deputierten bestimmen, der mit dem Direktionssekretär Pauly die Revision der Feuergerätschaften und Feuerordnung durchführe. Man bitte um Mitteilung, wie das Einfrieren des Wassers in den Reservoirs verhindert werden könne. Da die meiste Gefahr von der Beleuchtung der transparenten Dekorationen ausgehe, habe die Direktion den Hofzimmermeister Glatz angewiesen, ein Beleuchtungsgerüst zu verfertigen, das bei der notwendigen praktischen Brauchbarkeit gleichzeitig die Feuergefahr verringere.

An Carl Gotthard Langhans. Berlin, 12. Februar 1802. Samstag

Die hiesige Polizeidirektion habe vor acht Wochen um Auskunft über die getroffenen Vorkehrungen gegen Feuer gebeten und diese erhalten. Jetzt habe I. wiederum Antwort bekommen. I. habe der Polizeidirektion gestern geschrieben, dass L. darüber informiert werde. Als Beilage folge der Erlass der Polizeidirektion.

An Carl Gotthard Langhans und Johann George Moser. Berlin, 26. März 1803. Samstag

I. schicke den gestrigen Erlass des Polizeidirektoriums hinsichtlich der Feuersicherheit und bitte um dessen Befolgung. I. sei die Pflichterfüllung bei diesem Gegenstand wichtig.

Von Carl Gotthard Langhans und Johann George Moser. Berlin, 27. März 1803. Sonntag

Detaillierte Antwort auf die von der Polizeidirektion gemachten Bemerkungen zur Feuersicherheit im Schauspielhaus. Z. B.: Alle beim Theater angestellten Arbeiter müssen sich bisher durch Feuerzettel legitimieren. Man sollte stattdessen blecherne Marken ausgeben. Nehme das Feuer so überhand, dass die Löschmaschinen nicht benutzt werden können, sei auch von außen keine Hilfe möglich. An den Ecken des Hauses Brunnen zu bohren, sei nicht nötig, es gebe in der Nähe (von der Leipziger Straße bis zu den Linden und von der Wallstraße bis zur Kanonierstraße) genug Brunnen. Für die Wasserbehälter stehe im Winter Steinsalz zu Verfügung, damit diese nicht einfrieren. Man müsse zugeben, dass das Dach, wenn es brenne, schwer zu löschen sei. Es sei aber nicht sinnvoll, Türme an den Ecken zu bauen, weil sich wegen der entstehenden Rauchentwicklung keiner darin aufhalten könnte. Beim Bau des Hauses sei darauf geachtet worden, dass die Haupttreppe in massive Wände eingelassen worden sei.

Von Carl Gotthard Langhans und Johann George Moser. Berlin, 25. September 1803. Sonntag

Als Antwort auf I.s Brief vom 19. August sende man in Betreff der Anfragen vom Polizeidirektorium die beiliegende Entgegnung.

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