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Übersicht der Korrespondenz
mit Friedrich Wilhelm III., König von Preußen

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Von Delille an Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Rheinsberg, 9. September 1802. Donnerstag

D. flehe FW III. im Namen der Schauspieler an, den Winter über in Berlin einige Vorstellungen geben zu können. So würden sie für den Verlust ihres Unterstützers entschädigt.

An Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 30. September 1802. Donnerstag

I. komme der Aufforderung nach, über das Ersuchen der französischen Schauspieltruppe des Schauspielers Delille, im Winter in Berlin spielen zu dürfen, zu berichten. Dem Buchstaben nach schließe das Döbbelin erteile Generalprivileg jedes andere Schauspiel in Berlin aus. Die Führung des Nationaltheaters sei ein spekulatives Werk, welches durch Konkurrenz mit einem anderen Theater nicht gewinnen könne. Außerdem gebe schon Döbbelin zum Nachteil des Geschmacks in Charlottenburg Vorstellungen.

Von Friedrich Wilhelm III. Potsdam, 4. Oktober 1802. Montag

I.s Gutachten vom 30. September über die französischen Schauspieler aus Rheinsberg habe FW III. die Entscheidung treffen lassen, der Truppe zu erlauben, während des Winters im Lichtenau'schen Theater insgesamt 12 Vorstellungen auf Subskription zu geben. Delille sei für die Vorbereitungen selbst verantwortlich. FW III. habe den Minister von Voss angewiesen, die Vorstellungen durch das Polizeidirektorium beobachten zu lassen.

An Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 1. Dezember 1802. Mittwoch

Da die Theaterkasse bisher aus der Anwesenheit der französischen Schauspieler keinen Nachteil gezogen habe, habe I. nichts dagegen einzuwenden, wenn dem Gesuch dieser unglücklichen Leute stattgegeben werde.

Von Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Potsdam, 6. Dezember 1802. Montag

Da I.s Bericht zufolge die Theaterkasse von der Anwesenheit der Rheinsberger französischen Schauspieler in Berlin keinen Nachteil erleide, so habe FW III. diesen Leuten gestattet, weitere 12 Vorstellungen zu geben.

An Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 4. Februar 1803. Freitag

I. berichtet, dass die Liebhabertheater auf die Kasse des Nationaltheaters einen negativen Einfluss hätten. Auf der einen Seite habe die Direktion die Verpflichtung, den Ausgabenetat des neuen großen Schauspielhauses zu erfüllen, andererseits würden sich die Privattheater vermehren und Bühnen in großen mit Logen versehenen Sälen eröffnen. Dadurch würde Publikum vom Nationaltheater abgezogen. Der König möge befehlen, dass das Armendirektorium den Saal im Lichtenau'schen Palais nicht weiterhin an Liebhabertheater vermieten dürfe. Steffeck habe geschrieben, der Mietpreis sei jetzt bereits entrichtet. Die Liebhabertheater hätten außerdem einen schlechten Einfluss auf die Moral. Sie würden die Menschen von ihren bürgerlichen Geschäften abhalten. Des Weiteren könnten die Kosten für Miete, Garderobe, Requisiten, Beleuchtung, Musik, Dekorationen nicht aus den Beiträgen der Mitglieder beglichen, sondern nur durch die Einnahme von Eintrittsgeldern bezahlt werden. Es sei ein Unterschied, wenn gelegentlich von einem Zirkel vor sechzig oder siebzig Zuschauern zur geselligen Vergnügen dramatische Vorstellungen gegeben würden, als wenn wöchentlich vor 200 bis 250, oder gar 400 Menschen wie im Lichtenau'schen Theater gespielt würde. Die Polizeidirektion sei im Stande, FW III. einen Bericht über die Anzahl der Liebhabertheater zu geben.

An Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 25. Dezember 1803. Sonntag

I. bitte FW III., folgende Theaterangelegenheit vortragen zu dürfen: Der Sänger und Schauspieler Franz, der eine zahlreiche Familie habe, habe seinen bis 1. April 1804 laufenden Vertrag schriftlich gekündigt. Da Franz ein guter, seriöser Bassist sei, sei I. in Verhandlungen mit Franz getreten. Es sei vorgesehen, das jetzige Gehalt von 728 Talern um 104 Taler zu erhöhen und ihm alle drei Jahre eine Benefizvorstellung zu geben. Da I. für diese Bedingungen keinen neuen Sänger bekommen würde, so bitte er, die Gehaltszulage und das Benefiz zu befürworten. - I. müsse eine weitere Franz betreffende Sache vorbringen. F.s Ehefrau besitze ein Wohnhaus und einen Garten in Moabit. Auf diesem Besitz lägen mehrere Hypotheken. Im Namen seiner Frau habe Franz die Theaterkasse um einen Kredit von 1500 Reichstalern gebeten. I. bitte FW III., aus dem bei der Königlichen Bank befindlichen Bestand der Nationaltheaterkasse 1500 Reichstaler zu 3% Zinsen aufnehmen zu dürfen.

Von Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 2. Januar 1804. Montag

FW III. habe nichts dagegen, dass der Schauspieler Franz vom 1. April 1804 an 104 Taler Zulage und alle drei Jahre ein Benefiz erhalte. Dagegen gestehe er ungern den Zuschuss von 1500 Talern aus der Nationaltheaterkasse zu, da aus dem Hypothekenschein nicht einmal der Betrag und die damit verbundenen Rechte des Amtes hervorgingen. Die Hypothek gewähre demzufolge keine Sicherheit. FW III. habe jedoch nichts dagegen, wenn Franz jährlich 100 Taler und von jeder Benefizvorstellung 200 Taler zurückzahlt. Jedoch müsse der Theaterjustiziar von Warsing darauf achten, dass die Eintragung der 1500 Reichstaler ins Hypothekenbuch erfolge.

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