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Übersicht der Korrespondenz
mit Friedrich Wilhelm II., König von Preußen

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Von Johann Jakob Engel an Friedrich Wilhelm II. von Preußen. Berlin, vor 6. September 1791. Dienstag

Um die Oper Axur im Neuen Palais in Potsdam aufführen zu können, seien bauliche Veränderungen notwendig. Die Galerie sei zu niedrig über den Kulissen, so dass die Dekoration nicht an die Wände gebracht werden könne. Auch könnten sich die vielen Statisten und Chorsänger nicht bewegen. In einer mit Verona und Lanz gehaltenen Konferenz sei man überein gekommen, dass die Schwierigkeit nur behoben werden könne, indem die Galerie höher gelegt werde. Die Kosten würden nach dem Voranschlag des Zimmermeisters Brendel 400 Reichstaler betragen.

Von der Generaldirektion an Friedrich Wilhelm II. von Preußen. Berlin, 9. Oktober 1794. Donnerstag

Die traurige Aussicht der ausgedienten Schauspieler und Schauspielerinnen des Nationaltheaters verdiene die Aufmerksamkeit des Königs. Es könne leicht ein Fonds zu Gunsten einer Pensionsanstalt eingerichtet werden, wenn die Mitglieder der Gesellschaft einen Teil ihrer Gage dazu abgeben würden und wenn viermal im Jahr zum Besten dieses Fonds gespielt würde. Die Haupttheaterkasse würde so nicht belastet werden.

Von Laede an Friedrich Wilhelm II. von Preußen. Berlin, 18. März 1795. Mittwoch

L. wage, sich FW II. mit einer Bitte zu nähern. L. sei beim Orchester des Nationaltheaters engagiert gewesen. Vor einigen Jahren sei er von einer Melancholie befallen worden und habe seine Tätigkeit nicht mehr ausüben können. L. habe Urlaub erhalten. Professor Engel habe versprochen, für seine Frau zu sorgen und L. wieder anzustellen. Als L. sich jetzt wieder gemeldet habe, sei ihm gesagt worden, dass keine Stelle frei sei. L. bitte um die Gnade, einem im Dienst seiner Majestät krank Gewordenen zu helfen.

Von der Generaldirektion an Friedrich Wilhelm II. von Preußen. Berlin, 17. Juni 1795. Mittwoch

Die Einrichtung eines Pensionsfonds für ausgediente Mitglieder sei weit gediehen. FW II. möge folgende Vorschläge bestätigen: 1. Neben den vier jährlich zu veranstaltenden Benefizvorstellungen für den Fonds soll jedes Mitglied von jedem Taler Gage drei Pfennig in den Fonds einzahlen. 2. Von Benefizvorstellungen für einzelne Mitglieder des Ensembles sollen 10 Reichstaler in den Fonds fließen. 3. von den geleisteten Beträgen dürfe kein Mitglied etwas zurückfordern können. Des Weiteren müsse geklärt werden, wer pensionsfähig sei und wie hoch die Pension ausfalle.

Von Friedrich Wilhelm II. an die Generaldirektion. Berlin, 19. Juni 1795. Freitag

FW II. bestätige die unter dem Datum vom 17. Juni gemachten Vorschläge zur Einrichtung eines Pensionsfonds. Das eingezahlte Geld könne von keinem Mitglied, wenn es das Theater früher verlassen sollte, zurückgefordert werden. Die Fragen, wer pensionsfähig sei und wie hoch die Pension ausfalle, beantwortet allein die Direktion. Da die Einrichtung des Pensionsfonds von der Absicht bestimmt worden sei, Talent, Fleiß und gute Aufführung unter den Schauspielern und anderen Mitgliedern des Theaters zu fördern, so hoffe FW II., dass die Direktion diese Absicht nie aus den Augen verliere.

Generaldirektion an Friedrich Wilhelm II. Berlin, 12. Februar 1796. Freitag

Da Musikdirektor Wessely, der ehemals ein Gehalt von 500 Reichstalern erhalten habe, als Kapellmeister in den Dienst des Prinzen Heinrich nach Rheinsberg gegangen sei, wolle man dem Musikdirektor Weber, der künftig allein das Orchester leiten werde, eine Zulage von 400 Talern gewähren. FW II. möge zustimmen. Das Schreiben ist von Warsing unterzeichnet.

Von Wagner an Friedrich Wilhelm II. von Preußen. Berlin, 31. August 1796. Mittwoch

W. habe seit 30 Jahren beim deutschen Theater Dienst geleistet. W. stehe im Fall einer Invalidität eine Pension zu. Die Direktion halte sich aber nicht berechtigt, das Quantum derselben zu bestimmen. W. bitte deshalb, FW II. möge die Direktion auffordern, einen Vorschlag einzureichen.

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