Ifflands Archiv

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Übersicht der Korrespondenz
mit Michael Rudolph Pauly

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An Michael Rudolph Pauly. Berlin, 14. März 1804. Mittwoch

P. werde bevollmächtigt, die mit dem Herrn Fürsten von Hatzfeld vereinbarte Miete in Höhe von 800 Talern für den Theater- und den Konzertsaal, die drei Tage zu einem Fest überlassen, zu einer Weinlaube mit sämtlichen dazu erforderlichen Maler-, Zimmer-, Tischler-, und Schlosserarbeiten dekoriert, umgebaut, beleuchtet und gereinigt worden seien, einzuziehen.

An Michael Rudolph Pauly. Berlin, 27. März 1804. Dienstag

Details über die Kosten des Maskenballs am 12. März und über die mit dem Fürsten von Hatzfeldt geschehenen Verhandlungen. Erwähnung der Rechnung von Verona über 500 Reichstaler. P. solle von den von den Entrepreneurs des Festes empfangenen 800 Reichstalern Miete und den für die Umbau- und Dekorationsarbeiten ausgehandelten Betrag von 622 Reichstalern und 9 Groschen die verschiedenen Empfänger gegen Quittung auszahlen und das Fehlende der Schauspielkasse entnehmen.

Von Michael Rudolph Pauly an Carl Friedrich Leopold Baron von der Reck. Berlin, 27. März 1804. Dienstag

Kostenaufstellung der Beleuchtungskosten im Nationaltheater, die sich pro Vorstellung auf 57 Reichstaler, 23 Groschen und 9 Pfennig belaufen.

Von Michael Rudolph Pauly an Moses Samuel Levy. Berlin, 16. Juni 1804. Samstag

L. sollte bekannt sein, dass I. auf Reisen sei. Es sei an dem, dass Sannens Forderungen an die Theaterkasse zu stellen habe. P. wisse aber nicht, ob die Höhe der auf Arnstein gezogenen Assignation berechtigt sei. L. möge auf I.s Rückkunft am 25. oder 26. Juni warten.

Von Michael Rudolph Pauly an Friedrich Karl Sannenes. Berlin, 9. August 1804.

Da S. es übernommen habe, der hiesigen Theaterdirektion Theaternachrichten von Wien, Bücher und Musikalien zukommen zu lassen, sei P. so frei, in Abwesenheit Ifflands, S. zu ersuchen, vorerst den gedruckten Text des zweiten Teils der zwölf schlafenden Jungfrauen zu übersenden. Den ersten Teil besitze das Berliner Theater schon lange. Sei kein gedrucktes Buch vorhanden, so möge S. eine Abschrift anfertigen lassen, auch möge S. schreiben, ob die Partituren beider Teile einzeln zu erhalten seien. Entschuldigung des Zahlungsverzuges. Die Anweisung über 10 Dukaten werde am nächsten Posttag verschickt.

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