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Übersicht der Korrespondenz
mit August Wilhelm Iffland im Jahr 1798

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Von Hermann Friedrich Rüthling. Berlin nach 8. Juni 1797

R. habe dem Herrn Wunder das Repertorium gegeben und ihm erklärt, dass es nicht möglich sei, in der kommenden Woche aufzutreten. I. könne Herrn Unzelmann in einer so angreifenden Rolle, wie der Papageno nicht auftreten lassen, Unzelmann sei nach der Potsdamer Reise ohnehin krank, Unzelmann falle es schwer, am Dienstag zu spielen. R. habe Unzelmann das Repertoire gezeigt und gesagt, dass es der König schon erhalten habe. Wunder wolle schnell weg, um andern Orts etwas wieder verdienen zu können. R. habe Wunder mitgeteilt, dass I. in der gelehrten Arbeit nicht gestört werden wolle, W. solle schreiben. R. werde die Zettel für Charlottenburg zur Druckerei bringen. Über den Spielplan in Berlin und Charlottenburg, Erwähnung der Schick. Berger dankt für die Billets, Eysig habe das Repertoire zur rechten Zeit erhalten. Kaselitz spiele morgen und übermorgen, Beschort habe eine Probe verlangt.

Von Friedrich Wilhelm III. Berlin, 2. Januar 1798. Dienstag

Der König wolle zwar aus Rücksichten, welche die Direktion des hiesigen National-Theaters auf dessen eigene Bedürfnisse zu nehmen habe, keinen Befehl erteilen, das durch Brand in Not geratene Königsberger Theater zu unterstützen. Gleichwohl verdiene das traurige Schicksal Mitleid und zweckmäßige Unterstützung, wenn sie ohne Nachteil der hiesigen Theaterkasse geschehen könne.

Von Joseph Karl Ambrosch. Berlin, 2. Januar 1798. Dienstag

Dankt für I.s. Fürbitte beim König und das erhaltene Benefiz in diesem Jahr. Wenn Herr Unzelmann die Arcadier nicht genommen hätte, so wäre meine Wahl darauf gefallen. Er schlägt deshalb den Barbier von Sevilla vor. Herr Beschort werde zum Benefiz die Rolle wohl abtreten.

An Friedrich Wilhelm III. Berlin, 3. Januar 1798. Mittwoch

Ew. K. Majestät Allergnädigster Wille, für das sehr unglückliche Theater in Königsberg, erhebt mich zu der freudigsten Rührung.Ich werde für eine gute Vorstellung sorgen, den Ertrag selbst einnehmen, einzeln q [...]

An Karl Wilhelm Ferdinand Unzelmann. Berlin, 4. Januar 1798. Donnerstag

I. überlasse es U., welche Oper er zu seinem Benefiz wähle . Es soll eine Oper sein, die einen ganzen Abend ausfüllt. Figaro sei das Letzte, was er in der Art gegeben habe. U. soll die runde Summe seiner Schulden nennen.

Von Joseph Karl Ambrosch. Berlin, 5. Januar 1798. Freitag

Dankt für das Anerbieten, eine neue Oper für das Benefiz wählen zu können. A. schlage Die Pyramiden von Winter vor. Sollte die Oper noch nicht in Berlin sein, wolle er selbst nach Wien schreiben.

Von Friedrich Wilhelm III. Berlin, 5. Januar 1798. Freitag

Da Sr. Königliche Majestät von Preußen p nichts dagegen haben, daß das der Sängerin Schick bestimte Benefiz, von der Direction des NationalTheaters, so wie solches die Supplicantin angezeiget hat, auf den 10.ten dieses mit der ersten Vors [...]

Von Joseph Karl Ambrosch. Berlin, 6. Januar 1798. Samstag

Da „die Piramiden zur Huldigung“ gegeben werde, wünsche A. den Ritter Roland von Haydn zu seinem Benefiz. Außerdem wünsche er, dass I. die Oper einrichte und dass Madame Schick die erste Parthie singen möge.

Von August Wilhelm Iffland. Berlin, 7. Januar 1798. Sonntag

Die königliche Haupttheaterkasse sei angewiesen worden, vom 1. Januar 1798 an Sechs Thaler wochentliche Zulage an B. zu zahlen.

Von Johann Heinrich Leidel. Berlin, 14. Januar 1798. Sonntag

L. klagt über seine schlechte Lage, Kummer und Sorgen trüben fast jeden Morgen. Er sei seit 9 Jahren nicht froh geworden. Er habe Schulden und habe verpfänden müssen, deshalb bittet er jetzt um ein Benefiz.

Von den Mitglieder des Orchesters des Berliner Nationaltheaters. Berlin, 15. Januar 1798. Montag

Dem Orchester werde schon seit mehreren Jahren ein Benefiz als Gratifikation zugesichert. Da die Ballets wieder ihren Anfang nehmen hätten sie keine Zeit, durch Unterricht geben etwas zu verdienen. Deshalb bitte man, auch in diesem Jahr ein Benefiz zu erhalten.

Von Carl Steinberg. Königsberg, 16. Januar 1798. Dienstag

S. äußert seine Freude darüber, dass sich der König für das abgebrannte Königsberger Theater verwandt habe, und drückt die Hoffnung aus, einen reichhaltigen Ertrag von dem Benefiz zu erhalten. S. bittet I., die Einnahme an Herrn Strödel, Rendant des Interimsausschusses der Schauspielergesellschaft, zu schicken.

Von Friedrich Wilhelm III. Berlin, 20. Januar 1798. Samstag

[...]

An Friedrich Jonas Beschort. Berlin, 21. Januar 1798. Sonntag

Weil I. habe von B in der Zwischenzeit nichts gehört habe, sei an B. der Brief Nro 9 gesandt worden (vgl. Iffland an B., 7.1.1798).

Von Heinrich Wilhelm Lettow. Berlin, 22. Januar 1798. Montag

L. überschickt in der Anlage das erwartete Gutachten zum Schauspieler Beschort. L. stellt in dem Gutachten fest, dass das Engagement von Herrn und Frau Beschort in Berlin weiter bestehe, weil der hiesige Vertrag noch nicht beendet sei, da weder die Eheleute noch die Direktion gekündigt haben. Welche Rechte die Frankfurter Direktion habe, darum müsse sich die Berliner Direktion nicht bekümmern, schließlich habe diese auch nicht bei der hiesigen nachgefragt, ob selbige hier engagementfrey seien. Weder die Frankfurter Direktion noch die Eheleute Beschort hätten ein Fundament, um gegen I. beim Kammergericht zu klagen. L. wolle die Eheleute noch vernehmen.

An Wilhelm Heinrich Lettow. Berlin, 22. Januar 1798. Montag

Der König habe I. aufgefordert, Beschorts Vertragsangelegenheit in Bezug auf das Frankfurter Theater nach Recht und Billigkeit zu klären. L. möge sich dazu äußern.

Von Wilhelm Heinrich Lettow. Berlin, 22. Januar 1798. Montag

Gutatchen über den Rechtsstreit zwischen dem Frankfurter und dem Berliner Theater wegen des Schauspielers Beschort. L. schlägt vor, die Beschortschen Eheleute darüber zu vernehmen, wie der Vertrag zu Stande gekommen sei.

An Friedrich Wilhelm III. Berlin, 23. Januar 1798. Dienstag

Beschort habe den Zuredungen des Kaufmanns Bernard nachgegeben und in Frankfurt einen Vertrag unterschrieben. Jedoch habe Beschort seinen Vertrag in Berlin niemals förmlich aufgekündet, auch habe seine Ehefrau den Frankfurter Vertrag nicht unterschrieben. Der Berliner Vertrag bleibe also rechtsbestehend gültig. Der Frankfurter Direktion bleibe nur eine allenfalsige EntscheidungsKlage.

Von Wilhelm Heinrich Lettow. Berlin, 23. Januar 1798. Dienstag

I. ersehe aus dem beiliegenden Protokoll, wie es dazu gekommen sei, dass die Eheleute Beschort mit dem Frankfurter Theater einen Vertrag geschlossen haben. L. wolle an den König schreiben, dass die Beschortschen Eheleute mit dem hiesigenTheater in Verbindung bleiben wollen. Dem Frankfurter Theater schreibe L., dass die Uebereilung in Unterzeichnung des Contracts nicht rechtmäßig sei. Das Protokoll hält fest, dass der Schauspieler Beschort mit Herrn Bernard über ein Engagement am Frankfurter Theater verhandelt habe. B. habe dort einen Vertrag unterschrieben. Dieser Vertrag beziehe auch Beschorts Frau ein, die aber gar nicht gefragt worden sei. Das Protokoll ist von Beschort und Lettow unterzeichnet.

An die Oberdirektion des Theaters zu Frankfurt am Main. Berlin, 23. Januar 1798. Dienstag

I. teilt der Frankfurter Direktion mit, dass der Vertrag von Herrn und Frau Beschort in Berlin rechtmäßig sei, weil sie 1. nicht ein Vierteljahr vor Vertragsende gekündigt hätten, 2. weil Herr Beschort eine erhaltene Zulage angenommen habe, 3. weil das die Angaben aus dem beiliegenden Protokoll über den Hergang des Vertragsabschlusses beweisen. Des Weiteren wünsche der König, dass Beschort in Berlin bleibt. Beschort habe übereilt gehandelt, wolle aber jetzt in Berlin bleiben. I. hoffe, die Frankfurter Direktion verfahre mit Willfährigkeit, daraus könne ein Verhältnis entstehen, das für beide Seiten gleich verbindlich sei, so dass es in der Folge keine ähnlichen Fälle zwischen Berlin und Frankfurt geben werde.

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